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Sicherheits-Aufsicht neu bündeln

Das Seilbahn-Unglück 1996 im Wallis war der Auslöser. Keystone Archive

Vom Haartrockner bis zum Atomkraftwerk: Überprüft wird deren Sicherheit de jure vom Bund. Doch Gesetz und Realität klaffen weit auseinander. Deshalb will die Schweizer Regierung eine Sicherheitsagentur schaffen und so die Verantwortlichkeiten klar regeln.

«Schuld» an der Debatte ist ein tragisches Seilbahnunglück: Im Dezember 1996 stürzen drei Seilbahnkabinen auf der Riederalp in die Tiefe. Ein Bergführer stirbt, 18 Menschen werden zum Teil schwer verletzt.

Die Ursache war ein Achsbruch nach einem Ermüdungsriss. Wegen eines Berechnungsfehlers im Zusammenhang mit dem Unglück mussten sich Ingenieure und Bundesbeamte der Aufsichtsbehörden vor Gericht verantworten.

Gesetz überfordert Ämter

Die Mitverantwortung der Kontrollbehörden belastet laut Aussagen eines Beamten die Mitarbeiter. Sie müssten Planungsunterlagen mit einem Stempel genehmigen, seien jedoch nicht in der Lage, jede einzelne Berechnung zu überprüfen.

Dem will nun der Bundesrat abhelfen und eine Schweizerische Agentur für technische Sicherheit gründen. Mit einem neuen Bundesgesetz soll die heute verzettelte behördliche Aufsicht auf diese Agentur verschoben werden.

Einheitliche Sicherheitsphilosophie

Die Verantwortung der Betreiber und Hersteller soll genau umschrieben werden. Der Staat erlässt Vorschriften und nimmt die Aufsicht wahr. Bei bestimmten Grossanlagen kontrolliert der Bund weiterhin direkt.

Geht es nach dem Wunsch der Schweizer Regierung, sind neu Bauherren, Betreiber und Hersteller für die Sicherheit verantwortlich. Je nach Risiko sind jedoch zusätzliche Prüfungen und Kontrollen durch Dritte vorgesehen.

Da die Agentur kostendeckend arbeiten soll, befürchten beispielsweise die Seilbahnbetreiber einen grossen Kostenschub. Dies dürfte für die Eisenbahn, die Luftfahrt, für Stauanlagen und Passagierschiffe tatsächlich zutreffen, sagt André Schrade vom Generalsekretariat des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Für Seilbahnen und Kernkraftwerke treffe dies jedoch nicht zu.

Der Entwurf des neuen Bundesgesetzes über die Kontrolle der technischen Sicherheit geht nun in die Vernehmlassung.

Rebecca Vermot

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