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Sulzer Medica: Vergleiche weiter hängig

Insider rechnen voraussichtlich in einigen Tagen mit einem Entscheid der Richterin. Keystone Archive

Auch nach der zweiten richterlichen Anhörung ist kein Entscheid gefallen: Das Vergleichs-Angebot des Medizinal-Konzerns Sulzer Medica an die Opfer der fehlerhaften Hüft- und Knieprothesen in den USA bleibt vorerst in der Schwebe.

Die von US-Bundesbezirks-Richterin Kathleen O’Malley am Dienstag (28.08.) abgehaltene Anhörung ging ohne eine mündliche Verfügung zu Ende. Die Richterin gab auch nicht bekannt, wann sie ihre Entscheidung treffen wird.

Sulzer Medica hatte am 15. August beim Bundesbezirksgericht in Cleveland einen Vergleichs-Vorschlag für die Schadenersatzklagen wegen fehlerhafter Hüft- und Knieimplantaten in den USA eingereicht. Damit will die Firma die gegen sie in mehreren US- Staaten eingereichten Klagen in einem Sammelverfahren beilegen. Die Kosten des Vergleichs veranschlagt Medica auf 780 Mio. Dollar.

Am 17. August lehnte es Richterin O’Malley ab, bereits zu entscheiden, ob sie den Vergleichs-Vorschlag provisorisch zulasse. Statt dessen setzte sie eine neue Anhörung über diese Frage für Dienstag an.

Massenweise Gegenargumentationen

Bei dem Hearing brachten die Rechtsvertreter der beklagten Firma noch einmal mündlich ihre Argumente zu Gunsten der von Medica vorgeschlagenen aussergerichtlichen Beilegung der Verfahren gegen den Konzern vor. Auch eine Anzahl Anwälte, die Opfer der fehlerhaften Gelenkimplantate vertreten, setzte sich für den Vergleich ein.

Gegner des Vorschlages kamen am Dienstag nicht zu Wort. Sie hatten ihre Einwände bereits bis letzten Freitag schriftlich einreichen müssen. Laut Auskunft einer Assistentin der Richterin waren mindestens 50 Schreiben mit solchen Gegenargumenten beim Gericht eingegangen, vor allem von Anwälten aus den US-Staaten Texas, Kalifornien und Florida, in denen zahlreiche Schadenersatz-Klagen gegen Sulzer Medica eingereicht worden sind.

Offiziell kein Termin

Richterin O’Malley unterliess es erneut, eine Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Vergleichs-Vorschlags bekannt zu geben. Sie setzte auch keinen Termin für die Veröffentlichung eines solchen Verdikts fest. Nach Meinung einer mit der Angelegenheit vertrauten Person könnte die Richterin ihre Entscheidung aber bereits am nächsten Wochenende bekannt geben.

swissinfo und Agenturen

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