Urteil gegen ruandischen Kriegsverbrecher wird angefochten
Mit dem Urteil gegen Niyonteze sind weder Anklage noch Verteidigung einverstanden. Beide Parteien ziehen das Urteil an das Kassationsgericht weiter, wie die zuständige Gerichtskanzlei am Mittwoch (31.05.) bekannt gab.
Der ehemalige Bürgermeister einer ruandischen Kleinstadt war am
vergangenen Freitag vom Militärappellationsgericht I in Genf wegen
Kriegsverbrechen zu einer Zuchthaussstrafe von 14 Jahren verurteilt
worden.
Dabei wurde der erstinstanzliche Schuldspruch wegen Mordes aufgehoben. Das Gericht warf dem 36-jährigen Niyonteze jedoch vor, aktiv an den Kriegsverbrechen während des Völkermords in Ruanda im Jahr 1994 beteiligt gewesen zu sein.
Es gestand ihm zu, kein fanatischer Anführer bei den Massakern gewesen zu sein und aus Opportunismus gehandelt zu haben. Bei der Bemessung der Strafe trug das Gericht zudem dem Umstand Rechnung, dass der Grossteil der Massaker bereits verübt war, als der Angeklagte aus Frankreich in seine Heimat zurück kehrte.
Es anerkannte im weiteren die Tatsache, dass Niyonteze auch Menschen gerettet habe.
Bereits unmittelbar nach der Bekanntgabe des Urteils hatte die auf Freispruch plädiernde Verteidigung angekündigt, notfalls bis an den Europäischen Menschenrechtshof in Strassburg zu gelangen.
Die Anklage ihrerseits hatte eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils vom April 1999 verlangt, als das Divisionsgericht 2 den Ruander noch zu einer zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Wann der Prozess vor dem Militärkassationsgericht stattfindet, stand zunächst nicht fest.
swissinfo und Agenturen
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch