Verbotener Trophäenhandel
Über 600 Trophäen geschützter Wildtiere haben Schweizer Zollfahnder bei einem Westschweizer Sammler beschlagnahmt. Die illegal eingeführten Stücke hatte der Mann hauptsächlich via Internet erworben.
Die Ermittlungen zu dem Fall hätten drei Jahre gedauert, bestätigte Walter Pavel, Informationsbeauftragter der Eidgenössischen Zollverwaltung, einen Bericht der Westschweizer Zeitung «Le Matin dimanche».
Gefunden wurden die 200 illegal eingeführten Sammelstücke im September 2007 bei einer Hausdurchsuchung.
Leidenschaftlicher «Tierliebhaber»
Der Sammler sagte, er sei seit seiner Kindheit ein leidenschaftlicher Tier- und Naturliebhaber.
Ermittlungen ergaben, dass er innerhalb von knapp vier Jahren über 600 Tiertrophäen im Gesamtwert von 100’000 Franken erworben hatte.
Rund 350 Objekte soll er illegal weiterverkauft haben. Seine Bestellungen gab er meist im Internet auf und liess sich die Ware per Post liefern. Auf den Paketen wurden jeweils falsche Angaben zum Inhalt gemacht.
Der Westschweizer wird beschuldigt, den Zoll in die Irre geführt und Tiertrophäen ohne Bescheinigung gemäss Artenschutzübereinkommen (CITES) importiert zu haben. Er wird sich wegen Verstosses gegen das Zollgesetz, das Mehrwertsteuer-Gesetz, das Artenschutzgesetz, das Tierseuchengesetz und das Jagdgesetz zu verantworten haben.
Bis 60’000 Franken Busse
Dem Westschweizer droht nun eine Busse von bis zu 60’000 Franken. Rund 200 der beschlagnahmten Tiertrophäen werden zurzeit vom Bundesamt für Veterinärwesen aufbewahrt.
Einige wenige erhielt der Sammler zurück. Es sind Objekte, die er vor dem Inkrafttreten des CITES-Artenschutzübereinkommens 1975 erworben hatte. Die Artenschutzkonferenz will im Juli eine internationale Arbeitsgruppe einsetzen, um den Handel im Internet zu bekämpfen.
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