Zentrale Doping-Strafbehörde
Die Schweiz erhält eine zentrale Strafbehörde für Dopingfälle im Sport. Das Sportparlament fällte diesen Entscheid an seiner Jahresversammlung einstimmig.
Die Delegierten der Sportverbände bestellten auch gleich die Richterinnen und Richter der neuen Strafinstanz, wie einem Communiqué der Swiss Olympic Association zu entnehmen ist. Die zentrale Strafbehörde basiert auf einer Gerichts- sowie einer Appelations-Instanz.
Die Gerichtsinstanz setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen. Das Präsidium muss eine juristische Fachperson innehalten, ein weiterer Sitz geht an jemanden mit Fachkenntnissen insbesondere in Medizin. Die Entscheide dieses Gremiums können an das das internationale Sportschiedsgericht in Lausanne weitergezogen werden.
Die zentrale Behörde ist nach Ansicht der Swiss Olympic Association «ein Meilenstein der Dopingbekämpfung in der Schweiz». Die Strafen würden harmonisiert und professionelle Disziplinar-Verfahren seien flächendeckendfür alle Sportarten gesichert, hies es weiter. Die «Disziplinarkammer für Dopingfälle» benannte Behörde wird ihre Arbeit am 1. Januar 2002 aufnehmen.
swissinfo und Agenturen
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