Deutschland lässt begrenzte Präimplantationsdiagnostik zu
(Keystone-SDA) Die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) wird in Deutschland per Gesetz in engen Grenzen zugelassen. Der Bundestag entschied, Paaren mit einem Risiko erblicher Krankheiten oder Behinderungen solche Gentests bei künstlicher Befruchtung zu ermöglichen.
Nach einer ausführlichen und gefühlsgeladenen Debatte stimmten am Donnerstag 326 Abgeordnete jenseits aller Parteigrenzen dafür, 260 von 594 teilnehmenden Parlamentsmitgliedern stimmten dagegen, acht enthielten sich.
Die Fragen, über die der Bundestag am Donnerstag zu entscheiden hatte, berühren tiefste Überzeugungen. Dürfen Eltern, für deren Kinder ein hohes Risiko schwerer Erbkrankheiten besteht, künstlich befruchtete Eizellen auf Gendefekte untersuchen lassen? Dürfen sie dann gesunde Embryos zur Einpflanzung in die Gebärmutter auswählen – und genetisch belastete Embryos vernichten lassen?
Die Mehrheit des Parlaments fand: Ja. Die Argumente der Gegner, die vor einer Selektion von Embryos und einer Diskriminierung von Behinderten warnten, fanden keine Mehrheit.
Strenge Auflage
Der Beschluss erlaubt das PID-Verfahren für jene Eltern, die eine Veranlagung zu einer schwerwiegenden Erbkrankheit haben oder denen eine Tot- oder Fehlgeburt droht. Die PID soll auch dann erlaubt sein, wenn beim Kind eine genetisch bedingte Krankheit erst später im Leben auftreten kann.
Die Regelung sieht eine Pflichtberatung und eine Einzelfallprüfung durch eine Ethikkommission vor. Der Entwurf setzte sich gegen zwei weitere Vorlagen durch, die ein PID-Verbot beziehungsweise eine Zulassung in noch engeren Grenzen vorsahen.
Alle drei Vorlagen hatten Anhänger in allen Fraktionen. Doch fand die begrenzte Zulassung bereits in einer ersten Richtungsentscheidung eine Mehrheit.
Emotionale Debatte
Es waren zum Teil sehr persönliche Worte, die in der vierstündigen Debatte im Bundestagsplenum fielen. Die CDU-Abgeordnete Maria Michalk sprach von ihren Fehlgeburten, Karin Evers-Meyer (SPD) von ihrem schwer behinderten Sohn, SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles von ihrem «lange Zeit unerfüllten Kinderwunsch».
Aus ihren Erfahrungen ziehen die Frauen unterschiedliche Schlüsse: Nahles und Michalk argumentieren für ein PID-Verbot, Evers-Meyer für eine begrenzte Zulassung.
Die Debatte im Bundestag war ein Ausnahmefall. Der Fraktionszwang wurde aufgehoben, den Fraktions-Mitgliedern das Stimmverhalten freigestellt. Es gehe um eine «Gewissensfrage», sagte Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU).