Die Mitte stellt Fragen zum Kopftuch an Zürcher Schulen
Mitte-Kantonsratsmitglieder wollen vom Zürcher Regierungsrat Antworten zum Umgang mit religiösen Symbolen an Volksschulen. Im Zentrum zweier Vorstösse stehen das Kopftuch, möglicher familiärer oder sozialer Druck auf Schülerinnen und Schüler sowie die politische und konfessionelle Neutralität der Schulen.
(Keystone-SDA) Die Glaubens- und Gewissensfreiheit sei ein verfassungsmässig geschütztes Grundrecht und gelte «selbstverständlich» auch für Schülerinnen und Schüler, schreiben die Mitte-Kantonsratsmitglieder Kathrin Wydler (Wallisellen) und Thomas Anwander (Winterthur) in einer kürzlich eingereichten Anfrage an die Regierung. Es sei deshalb wichtig, sicherzustellen, dass religiöse oder weltanschauliche Symbole aus freiem Willen getragen würden.
Deshalb wollen die Ratsmitglieder von der Regierung unter anderem wissen, welche rechtlichen Vorgaben für Schülerinnen und Schüler an der Volksschule hinsichtlich des Tragens religiöser oder weltanschaulicher Symbole wie Kopftücher, Kippas oder anderer «auffälliger religiöser Zeichen» gelten.
Die Regierung soll auch aufzeigen, welche Rechte und Pflichten Schulen haben, wenn der Verdacht besteht, dass eine Schülerin oder ein Schüler ein religiöses oder weltanschauliches Symbol nicht freiwillig, sondern aufgrund familiären oder sozialen Drucks trägt. Und: Welche Handlungsmöglichkeiten dann bestünden sowie ob Lehrpersonen und Schulleitungen für die Erkennung und den Umgang mit Fällen von Zwang und problematischer Einflussnahme ausreichend geschult würden.
Erkennt der Regierungsrat Handlungsbedarf?
Der zweite Vorstoss richtet den Fokus auf die in der Verfassung verankerte Pflicht der öffentlichen Schulen zur politischen und konfessionellen Neutralität.
Die beiden gleichen Kantonsratsmitglieder wollen wissen, welche Bedeutung der Regierungsrat dem Schutz der Schülerinnen und Schüler vor politischer oder religiöser Indoktrination im Schulumfeld beimisst. Er soll aufzeigen, welche rechtlichen Vorgaben gelten für Lehrpersonen, Schulleitungen und weiteres Schulpersonal hinsichtlich des Tragens sichtbarer politischer, religiöser oder weltanschaulicher Symbole.
Sie stellen auch die Frage, ob der Regierungsrat Handlungsbedarf sieht, die Vorgaben zu präzisieren, und ob konkrete Fälle bekannt seien, in denen Lehrpersonen in den vergangenen fünf Jahren während des Unterrichts offensichtlich religiöse Symbole getragen haben.
SVP-Motion hängig
Die SVP hatte bereits früher einen Vorstoss zu diesem Thema eingereicht. Die Motion «Keine Unterdrückung von Frauen und Mädchen» will das Kopftuch aus den Schulen und Kindergärten verbannen. Neben Lehrerinnen soll auch Schülerinnen das Tragen des Kleidungsstücks verboten werden. Der Regierungsrat will die Motion entgegennehmen. Als Nächstes wird sie im Kantonsrat behandelt.
In St. Gallen hatte der Kantonsrat im Juni einer Motion zugestimmt, die ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen in der öffentlichen Schule zur Folge haben wird. In den Kantonen Genf, Bern und Schwyz dürfen Lehrpersonen keine sichtbaren religiösen Symbole wie ein Kopftuch tragen.