Die Schweizer Auen sollen endlich geschützt werden
Der Bund macht den Kantonen beim Auenschutz Beine. Bis 2002 müssen sie dafür sorgen, dass ein Grossteil der Auengebiete unter Schutz gestellt wird. Mit einer Erhöhung des Subventionssatzes schafft der Bund finanzielle Anreize.
Der Bund macht den Kantonen beim Auenschutz Beine. Bis 2002 müssen sie dafür sorgen, dass ein Grossteil der Auengebiete unter Schutz gestellt wird. Mit einer Erhöhung des Subventionssatzes schafft der Bund finanzielle Anreize.
Die Auenverordnung, die seit 1992 in Kraft, ist wurde bisher in vielen Kantonen kaum ernsthaft umgesetzt.
Viele Kantone hätten die Frist von sechs Jahren für die Umsetzung der Auenschutzverordnung ungenutzt verstreichen lassen, stellte Willy Geiger, Vizedirektor des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal), am Freitag (17.09.) an einer Medienkonferenz in Bern fest. Die Aufgabe des Auenschutzes sei unterschätzt worden.
Noch immer würden vielerorts wirtschaftliche Nutzungen wie Kiesabbau, Kraftwerke und Tourismus einen effektiven Auenschutz verhindern. In den letzten 200 Jahren sind laut Geiger 90 Prozent der Schweizer Auen ganz verschwunden. Übrig geblieben sind 110 Quadratkilometer, was noch 0,26 Prozent der Landesfläche entspricht.
Das Buwal hat sich zum Ziel gesetzt, dass bis 2002 90 Prozent der Auenfläche verbindlich geschützt sein wird (heute sind dies nur 55 Prozent, wobei ein Grossteil dieser 55 Prozent nicht der Verordnung entsprechend geschützt ist). Weiter wird von den Kantonen erwartet, dass sie die bestehenden Nutzungskonflikte regeln und Revitalisierungs- sowie Aufwertungsprogramme starten. Die Geschwindigkeit der Programme soll verdoppelt werden.
Der Bund lässt sich den Auenschutz etwas kosten. Für Landkäufe in Auengebieten erhalten die Kantone neu Subventionen in der Höhe zwischen 60 und 90 Prozent. Bisher betrug der Beitragssatz 20 bis 35 Prozent. Das Buwal publiziert zudem Arbeitshilfen und finanziert eine Auenberatungsstelle.
SRI und Agenturen

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