Euro-Kläger wollen Ladung vor Verfassungsgericht erzwingen
KARLSRUHE (awp international) – Wenige Tage vor der Verhandlung über die Milliardenhilfen für klamme Eurostaaten vor dem Bundesverfassungsgericht will eine Gruppe von Klägern mit einem ungewöhnlichen Schritt die Teilnahme an der Verhandlung erzwingen. Wie das Bundesverfassungsgericht am Freitag bestätigte, ist ein entsprechender Antrag auf einstweilige Anordnung in Karlsruhe eingegangen. Die insgesamt 55 Beschwerdeführer um den ehemaligen BDI-Chef Hans-Olaf Henkel sehen sich in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.
Am kommenden Dienstag verhandelt das höchste deutsche Gericht über drei Verfassungsbeschwerden gegen die Hilfen für Griechenland und den im vergangenen Jahr installierten Rettungsschirm für klamme Euro-Staaten. Beschwerdeführer sind der CSU-Politiker Peter Gauweiler sowie eine Gruppe von Professoren um den Staatsrechtslehrer Karl-Albrecht Schachtschneider. Daneben sind nach Angaben des Gerichts zahlreiche weitere Klagen zum Themenkomplex Euro-Rettung anhängig – darunter die der Gruppe um Hans-Olaf Henkel, die unter dem Namen «Europolis» auftritt. Über diese Klagen soll später entschieden werden.
Die «Europolis»-Kläger wollen nun die Ladung zur mündlichen Verhandlung per einstweiliger Anordnung erzwingen – was ein Novum in der Geschichte des Gerichts wäre. Im Verfahren über Verfassungsbeschwerden ist eine mündliche Verhandlung nicht zwingend vorgeschrieben; in den meisten Fällen entscheidet das Gericht schriftlich durch Beschluss.
Die Kläger werfen dem Gericht vor, es würde die von ihnen vorgebrachten Argumente «unterschlagen». Henkel schrieb an Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle, er habe «mit ungläubigem Entsetzen» vernommen dass er nicht zur mündlichen Verhandlung geladen sei. «Ich wüsste nicht, wer nun unsere Argumente vortragen könnte», heisst es in dem Schreiben, das die Kläger auszugsweise veröffentlichten.
«Das Gericht entscheidet nach sachdienlichen Kriterien, welche Beschwerden für eine mündliche Verhandlung ausgewählt werden», sagte Gerichtssprecherin Judith Blohm der Nachrichtenagentur dpa. «Ausgewählt werden die Verfassungsbeschwerden, die das breiteste Spektrum der zu klärenden Sachfragen abdecken.» /jon/DP/jsl