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Klon-Material für Schweizer Kühe

Zuchtstier "Revenge-ET". Select Star

Erstmals sind in der Schweiz 300 Kühe mit Sperma des in den USA lebenden Sohnes einer Klonkuh besamt worden.

Verboten ist dies zwar nicht. Die Arbeitsgemeinschaft der Schweizerischen Rinderzüchter hält diese Züchtung aber nicht für sinnvoll.

Klontiere seien Kopien, sagte Markus Zemp, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Schweizerischen Rinderzüchter (ASR), zu einem Bericht der «BauernZeitung». Sie zu vermehren sei für Züchter nicht sinnvoll, da diese die Zucht ja laufend verbessern wollten. Kälber mit geklonten Vorfahren schadeten zudem dem Image einer naturnahen Landwirtschaft.

Dass das Beispiel des amerikanischen Stiers Schule macht, erwartet Zemp deshalb nicht. Dennoch wünscht sich die ASR eine Selbstdeklaration: Ist die Mutter des Zuchtmunis ein geklontes Tier, solle ihr Name dies zeigen. Weiter will die ASR die Besamungs-Organisationen zum freiwilligen Importverzicht aufrufen.

Gute Zuchteigenschaften

Die Besamungs-Organisation Select Star, die das Sperma des Stieres vertreibt, spricht ebenfalls von einem Einzelfall. Der Stier sei wegen guter Zucht-Eigenschaften ins Programm aufgenommen worden und nicht weil er der Sohn einer geklonten Kuh sei, sagte Urs Wichser, Stiere-Ankäufer beim in Genf ansässigen Unternehmen.

Nachfahren geklonter Tiere dürften nach seinen Einschätzungen nur selten in Zuchtbüchern auftauchen. Das Verfahren sei teuer und werde nur bei sehr guten Tieren angewendet.

Keine Mühe hätte Select Star mit der Selbstdeklaration. Der Nachkomme der Klon-Kuh sei im Angebot klar als solcher gekennzeichnet worden, betonte Wichser.

Für Ängste vor geklonten Tieren habe er ein gewisses Verständnis, «mindestens, so lange sie von Laien kommen», sagte er weiter. Wer mit dem Thema vertraut sei, verliere diese Bedenken.

Als Teststier im Programm

Der rotgefleckte Red-Holstein-Prüfstier «Revenge ET» lebt in den USA und ist vorläufig als Teststier im Programm der Besamungs-Organisation. Ob er seine guten Eigenschaften vererben kann, wird sich erst zeigen, wenn seine Töchter in rund vier Jahren zum ersten Mal kalben.

Laut Auskunft des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) ist der Einsatz geklonter Tiere in der Schweiz nicht verboten. Nach Ansicht des BLW solle die Branche aber freiwillig auf Einsätze von Klonen und deren Nachkommen verzichten, sagte Vize-Direktor Jacques Morel.

Das Klonen von Tieren ist laut dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) in der Schweiz grundsätzlich erlaubt, jedoch nur mit Bewilligung des zuständigen Kantons, wie Sprecher Marcel Falk sagte. Der Bund habe ein Vetorecht. Bisher sei in der Schweiz noch nie ein Nutztier geklont worden.

swissinfo und Agenturen

1966: Zwei schottische Wissenschafter klonen erstmals ein Säugetier.

Das geklonte Schaf macht unter dem Namen «Dolly» Geschichte.

«Dolly» wird wegen vorzeitigen Alterns mit 6 Jahren eingeschläfert.

Seither wurden zahlreiche andere Tiere (Schweine, Kühe, Mäuse,Ziegen) geklont.

Mit dem Zuchtstier «Revenge-ET» steht in der Schweiz erstmals der Nachkomme einer geklonten Kuh im Einsatz. Fachleute befürchten grossen Imageschaden.

Anlass der Bedenken in der Schweizer Zuchtbranche sind laut «BauernZeitung» nicht die Leistungen des Prüfstiers, sondern dessen Abstammung.

«Revenge-ET» ist ein roter Rubens-Sohn aus dem Klon der weltbekannten Stookey Elm Park «Blackrose EX 96». Mutter von «Revenge» ist «Blackrose 3 ETN».

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