Schweiz und EU wollen Grenz-Probleme entschärfen
Neue Sicherheitsvorschriften der Europäischen Union (EU) drohen den grenzüberschreitenden Warenverkehr mit der Schweiz zu behindern.
Bern und Brüssel haben am Donnerstag mit Verhandlungen begonnen, um in dieser Sache eine Lösung zu finden.
Das Geflecht der bilateralen Vereinbarungen zwischen der EU und der Schweiz ist so eng, dass es ständig in irgendeinem Bereich angepasst werden muss. Auslöser sind meist neue EU-Vorschriften.
Ein Beispiel ist die so genannte 24-Stunden-Regel: Im Schlepptau der USA beschloss die EU zwecks Terrorbekämpfung eine Voranmelde-Pflicht für Warenimporte in die EU, die am 1. Juli 2009 in Kraft treten wird.
Würde die EU diese Voranmeldung auch an der Schweizer Grenze ohne Flexibilität anwenden, dann würde dies den Warenverkehr über die Grenze stark behindern – zum Schaden beider Seiten. Bern und Brüssel verhandelten deshalb am Donnerstag erstmals über eine praxistaugliche Lösung.
In gegenseitigem Interesse
«Ich bin zuversichtlich», sagt der Vizedirektor der Oberzolldirektion, Hermann Kästli, der auf schweizerischer Seite die Verhandlungen vorbereitet. «Eine Lösung liegt im gegenseitigen Interesse.» Dies sieht offenbar auch die EU-Kommission so.
Bereits im Dezember 2006 hatte sie erklärt, dass sie «negative Folgen für den flüssigen Ablauf der Zollprozeduren» an den Grenzen zur Schweiz und zu Norwegen vermeiden will. Damals stellte sie die Ausführungsbestimmungen zum neuen EU-Zollkodex vor.
Die Details zur «24-Stunden-Regel» zeigten zwar, dass diese für die Schweiz nicht ganz so bedrohlich ist, wie ihr inoffizieller Name es vermuten liesse: 24 Stunden zum voraus müssen nur Hochsee-Container bei den EU-Zollbehörden angemeldet werden.
Fristen auf Null reduzieren
Für die Schweiz relevant sind die Anmeldefristen für Bahn- und Strassentransporte von ein oder zwei Stunden. Auch dies könnte jedoch den intensiven Warenverkehr über die Grenze noch stark behindern, warnt Kästli: «Ideal wäre es, wenn wir diese Fristen auf Null reduzieren könnten.»
Die Lösung dürfte darin bestehen, dass die EU die Exportkontrollen des Schweizer Zolls als gleichwertig mit ihren Importkontrollen anerkennt. Offen ist aber, welche Anforderungen Brüssel in Zukunft an die Schweizer Kontrollen stellen wird.
«Wir sind in der Risikoanalyse bereits führend», betont Kästli zwar. Er geht aber davon aus, dass Schweizer Exporteure zukünftig mehr Angaben werden liefern müssen.
Elektronische Abfertigung
Auch wenn die EU auf eine Voranmeldung verzichten sollte, dürften deshalb in der Praxis jene Spediteure bevorzugt abgefertigt werden, die ihre Deklarationen früh und in elektronischer Form einreichen. «Der Trend geht klar in Richtung elektronische Abfertigung», bestätigt Kästli.
Es müsse aber vermieden werden, dass dieselben Risikoanalysen von schweizerischen und europäischen Zollbehörden doppelt durchgeführt würden. Wichtig sind der Schweiz zudem Erleichterungen für Betriebe, die im Grenzraum tätig sind.
Heute habe man dank dem bilateralen Abkommen mit der EU über die Erleichterung der Zollformalitäten von 1990 eine «sehr gute Lösung», sagt Kästli. «Die Überarbeitung des Abkommens sollte diese so wenig wie möglich verschlechtern.»
swissinfo, Simon Thönen, Brüssel
Anfang 2004 beschloss die EU eine Änderung ihrer Zollpraktiken. Damit drohten der Schweiz plötzlich Zölle auf Produkten, welche aus der EU in die Schweiz eingeführt und unverändert wieder in einen EU-Staat exportiert werden.
Bern war über die Praxisänderung nicht informiert worden. Mit einer offiziellen Demarche wurde ein «unverzüglicher Aufschub» der für Anfang März 2004 geplanten EU-Zölle gefordert – mit Erfolg.
Nun sind die Zölle auf Schweizer Re-Exporten in die EU, über drei Jahre nach der politischen Beilegung der Affäre, bald auch formell definitiv vom Tisch. Darauf einigten sich die 27 EU-Botschafter am Donnerstag in Brüssel.
Der gemischte Freihandelsausschuss Schweiz-EU kann das Zollproblem nun definitiv ad acta legen.
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