skyguide-Klage kommt in die Schweiz
US-Anwälte haben im Namen von 30 Opfer-Familien der Flugkatastrophe von Überlingen nun in der Schweiz Klage eingereicht.
Die anderen Familien haben schon früher einem aussergerichtlichen Vergleich zugestimmt und je rund 150’000 Dollar erhalten.
Fast drei Jahre nach dem Flugzeugabsturz von Überlingen geht der Streit über Schadenersatz weiter: Hinterbliebene von 30 Opfern haben die Flugsicherung skyguide auf Entschädigung in der Schweiz verklagt. Das teilte skyguide-Anwalt Alexander von Ziegler in Zürich mit.
Die amerikanischen Anwälte hatten skyguide im Januar 2005 in Barcelona, dem Zielort des Unglücksflugs der «Bashkirian Airlines», verklagt. Das Gericht in Spanien hatte die Klage aber erstinstanzlich wegen Nichtzuständigkeit abgewiesen, wie deutsche und Schweizer Medien am Samstag berichteten.
Die Anwaltskanzlei Podhurst in Miami hatte bereits 1998 Hinterbliebene von Opfern des Swissair-Absturzes vor Neufundland vertreten.
Horror auf 11 Kilometer Höhe
Von Ziegler sagte, er habe Podhurst zu dem Schritt einer Klage in der Schweiz geraten. Sonst hätten die Opferfamilien nur Aussicht auf 27’000 US-Dollar je Passagier, die in internationalen Luftverkehrsabkommen vorgeschrieben sind. «Das wäre dramatisch gewesen», meinte der skyguide-Anwalt.
Die anderen Hinterbliebenen, die mit Hilfe deutscher Anwälte Schadensersatz-Zahlungen erreichten, haben im Schnitt 150’000 US-Dollar je Opfer erhalten. Dafür haben Deutschland, die Schweiz und skyguide einen gemeinsamen Fonds gebildet.
Bei der Flugzeugkatastrophe waren am 1. Juli 2002 eine russische Passagiermaschine mit 69 Menschen an Bord und ein Frachtflugzeug des DHL-Kurierdienstes mit zwei Piloten in elf Kilometern Höhe kollidiert und abgestürzt. In der «Tupolew» aus der russischen Teilrepublik Baschkirien sassen vorwiegend Schulkinder auf dem Weg in die Ferien in Spanien.
Kritik an Skyguide und der Regierung
Nach der Tragödie war die Schweizer Flugsicherung, auch wegen ihrer unglücklichen Kommunikation, die zu Anfang den Ost-Piloten die Schuld für den Zusammenstoss gab, in die Kritik geraten.
Auch die Schweizer Regierung verhielt sich in den ersten Tagen eher ungeschickt, was zu Verstimmungen auch zwischen Bern und Moskau führte. Insbesondere in der russischen Teilrepublik Baschkirien kamen die Beileidsbekundungen aus der Schweiz gar nicht oder zu spät an.
Die deutsche Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung in Braunschweig machte in ihrem Abschlussbericht auch menschliche Fehler bei skyguide für den Absturz mitverantwortlich. Unterdessen wurden mehrere Reformen der Schweizer Flugüberwachung eingeleitet.
Mutmasslicher Fluglotsenmörder kommt vor Gericht
Am 24. Februar 2004 nahm das Luftfahrt-Desaster eine weitere tragische Wende und zwar auf dem Boden: Der skyguide-Fluglotse, der in der Unglücksnacht Dienst gehabt hatte, wurde in seinem Einfamilienhaus in Zürich-Kloten erstochen.
Kurz darauf wurde ein Russe unter Tatverdacht in einem Hotel in Zürich festgenommen. Vergangene Woche wurde der inzwischen 49-Jährige, der beim Unglück seine Frau und seine zwei Kinder verloren hatte, wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt.
Der Beschuldigte hat ein Teilgeständnis abgelegt, jedoch angegeben, dass er sich an die Tat selbst nicht erinnern könne. In einem psychiatrischen Gutachten wurde er für zurechnungsfähig erklärt.
swissinfo und Agenturen
Am 1. Juli 2002 kam es nördlich der süddeutschen Stadt Überlingen zu einem Zusammenstoss einer Tupolew TU154M mit einem Frachtflugzeug Boeing B757-200.
Beide Flugzeuge folgten Instrumentenflugregeln und wurden von der Flugüberwachung skyguide in Zürich geführt.
An Bord beider Flugzeuge befanden sich insgesamt 71 Menschen, von denen niemand überlebte.
Die meisten Familien der Opfer der Flugkatastrophe haben sich aussergerichtlich geeinigt.
Sie erhielten je rund 150’000 Dollar aus einem Fonds der Schweiz, Deutschland und skyguide.
Die restlichen 30 Familien strengen weiterhin eine Klage an.
Die erste reichten ihre Anwälte in Spanien ein, dem Zielort des abgestürzten Flugzeugs.
Das spanische Gericht erklärte sich als nicht zuständig. Jetzt wurde die Klage in der Schweiz eingereicht.
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch