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Unterschrift via Computer

Persönliche Treffen für Geschäfts-Abschlüsse sind bald schon Vergangenheit - zumindest bietet die digitale Unterschrift eine Zusatzoption. Keystone Archive

Die elektronische Signatur wird in der Schweiz der eigenhändigen Unterschrift gleich gestellt. Damit soll der elektronische Geschäftsverkehr gefördert werden. Das ist besonders für den Erfolg von E-Commerce im Internet wichtig.

Immer mehr Geschäfte werden über elektronische Netze wie das Internet abgewickelt. Damit steigt die Bedeutung der digitalen Signatur, die dank moderner Verschlüsselungstechnik eine sichere Identifikation der Benutzer auch ohne deren Handschrift ermöglicht.

Das Bundesgesetz über Zertifizierungs-Dienste im Bereich der elektronischen Signatur (ZertES) war in der Vernehmlassung insgesamt positiv aufgenommen worden. Künftig soll die elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleich gestellt werden, wenn sie auf dem Zertifikat eines anerkannten Zertifizierungs-Dienstes beruht. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft zum Bundesgesetz verabschiedet, wie das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Freitag (06.07.) bekannt gab.

Der Inhaber haftet

Das ZertES regelt die Voraussetzungen für die Anerkennung der Anbieter von Zertifizierungs-Dienstleistungen. Zu diesen Dienstleistungen gehört namentlich die Ausstellung digitaler Zertifikate, die bescheinigen, dass ein öffentlicher Prüfschlüssel einer bestimmten Person zugeordnet werden kann.

Die Kombination des in einem allgemein zugänglichen Verzeichnis publizierten öffentlichen Schlüssels mit einem privaten Schlüssel ermöglicht es, den Absender eines elektronischen Dokuments zu identifizieren und beispielsweise festzustellen, ob das Dokument seit der elektronischen Signierung verändert worden ist.

Gemäss ZertES haftet der Inhaber für den Missbrauch seines privaten Schlüssels, wenn er die Vorsichtsmassnahmen zur Geheimhaltung nicht eingehalten hat. Welches diese Vorsichtsmassnahmen sind, wird der Bundesrat in einer Verordnung näher umschreiben. Der Anbieter des Zertifizierungsdienstes seinerseits muss für die Qualität seiner Dienstleistung einstehen.

Digitale Identität für Alle?

Weil auch die Behörden auf eine sichere elektronische Kommunikation angewiesen sind, soll auch die öffentliche Hand Zertifizierungsdienste anbieten können. Das EJPD prüft zurzeit, ob der Staat jedem Bürger oder sogar jedem Einwohner eine digitale Identität abgeben soll.

Nach der Aufgabe der Allein-Anbieterin Swisskey sorgt das Gesetz für den Fall vor, dass sich kein privater Anbieter von Zertifizierungs-Diensten um eine Anerkennung bemüht: Der Bundesrat kann eine seiner Verwaltungs-Einheiten beauftragen, qualifizierte digitale Zertifikate anzubieten, die auch im privaten Rechtsverkehr verwendet werden können.

Das ZerTES schafft die gesetzliche Grundlage für den elektronischen Verkehr mit dem Grundbuch und dem Handelsregister. Es ermöglicht insbesondere elektronische Anmeldungen und die elektronische Übermittlung beglaubigter Informationen über den Inhalt dieser Register.

Ein spezielles Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr soll den Konsumentschutz massvoll ausbauen. Das EJPD wertet zurzeit die Vernehmlassungs-Ergebnisse aus.

swissinfo und Agenturen

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