
Frist für Basler Wohnschutz-Lockerungen um zwei Jahre verlängert

Die Basler Regierung hat zwei Jahre Zeit, um eine Gesetzesrevision für die Lockerung des Wohnschutzes vorzulegen. Der Grosse Rat hat am Mittwoch auf Antrag der Exekutive einer Fristverlängerung zur Umsetzung von drei entsprechenden Motionen knapp zugestimmt.
(Keystone-SDA) Regierungspräsident Conradin Cramer (LDP) erinnerte an die im Juni verabschiedete Wohnraumschutzverordnung, die im November in Kraft tritt. Darin hatte die Regierung bereits mehrere Lockerungen verankert. Es seien aber nicht alle Forderungen aus den Motionen erfüllt, da es dafür eine Revision der Wohnschutzgesetzgebung brauche, sagte Cramer. Für deren Ausarbeitung benötige die Regierung zwei Jahre.
Das Parlament hiess mit 47 zu 45 Stimmen die Fristverlängerung dreimal gut, bei den ersten zwei Abstimmungen gab es zudem 1 Enthaltung. Konkret geht es um die Motionen von Michael Hug (LDP) für ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren, von Pascal Messerli (SVP) zur Zusammensetzung der Wohnschutzkommission sowie von Niggi Daniel Rechsteiner (GLP) zu Ausnahmen für energetische Sanierungen.
Linke bangt um den Wohnschutz
Die Fraktionen LDP, SVP, GLP und Mitte-EVP folgten dem Antrag der Regierung. Die FDP hingegen schlug bei der Motion Hug eine Halbierung der Frist auf ein Jahr vor. Eine Umsetzung sei angesichts des «Sanierungsstaus» im Kanton dringlich, sagte Fraktionssprecherin Silvia Schweizer.
Diesen Antrag lehnte das Parlament aber deutlich ab. SVP-Sprecher Messerli warnte vor «Schnellschüssen» und plädierte dafür, die Regierung eine Vorlage «sauber aufgleisen» zu lassen.
Die Fraktionen SP, Grüne und Basta stimmten für eine Abschreibung der drei Motionen. «Die Bevölkerung will einen Wohnschutz und hat das in mehreren Abstimmungen zum Ausdruck gebracht», betonte SP-Fraktionssprecher Pascal Pfister. Bei der Motion zu energetischen Sanierungen sprach er von einer «Verdrängung durch die Hintertür».