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Fristenlösung-Initiative in Liechtenstein kommt wohl zustande

Mehrere Frauen haben im Fürstentum Liechtenstein am 19. Juni die Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative gestartet. Sie fordern, dass ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate erlaubt wird. Gemäss Initiativkomitee werden die notwendigen Unterschriften für eine Volksabstimmung erreicht.

(Keystone-SDA) Die Unterschriftensammlung läuft noch bis Ende Juli. Wie das Initiativkomitee auf Anfrage von Keystone-SDA festhält, kommen die 1000 notwendigen Unterschriften für die Initiative sicher zustande. Von den politischen Parteien ist nur die Freie Liste und ihre Jungpartei Teil des Komitees.

Heute kennt Liechtenstein keine Fristenlösung von zwölf Wochen wie die Schweiz. Frauen dürfen zwar für einen Schwangerschaftsabbruch ins Ausland fahren, allerdings dürfen sie im Land selbst nicht mit einer Ärztin darüber sprechen. Die Kosten für die Abbrüche werden ausserdem nicht von einer Krankenkasse übernommen.

Das will das Initiativkomitee ändern: «Die jetzige Rechtslage ist geprägt von Stigma und Tabuisierung, sie respektiert die Realität vieler Frauen in unserem Land nicht. Deshalb haben wir die Initiative lanciert», schreibt das Initiativkomitee.

Erbprinz droht mit Veto

Doch selbst wenn das Stimmvolk sich für die Initiative ausspricht, könnten die Gesetzesanpassungen scheitern.

Der Liechtensteiner Erbprinz Alois kann nämlich Entscheidungen von Parlament oder Volk blockieren. Tatsächlich würde er von seinem Vetorecht Gebrauch machen. Das sagte der Erbprinz gegenüber der Zeitung «Liechtensteiner Vaterland». Das Fürstenhaus bestätigt die entsprechende Berichterstattung gegenüber Keystone-SDA. Die Kommunikationsabteilung hält fest: «Der Hauptgrund ist, dass bei Fristenregelungen das zentrale Rechtsgut des Lebensschutzes nicht genügend zur Geltung kommt.»

Die vorgeschlagene Regelung gehe ausserdem deutlich weiter als das Schweizer Pendant. «Sie übernimmt zwar die 12-Wochen-Frist der Schweiz, lässt aber zahlreiche Schutzbestimmungen aussen vor, die im Schweizer Gesetz bewusst zum Schutz der Schwangeren und des ungeborenen Kindes verankert worden sind», schreibt das Fürstenhaus. Dazu zähle die Notwendigkeit einer schriftlichen Einverständniserklärung, ein Beratungsgespräch durch einen Arzt und spezielle Beratungs- und Aufklärungspflichten für minderjährige Schwangere.

Initiativkomitee kontert Vorwürfe des Fürstenhauses

Die Initiantinnen und Initianten lassen sich aber vom angekündigten Veto nicht abschrecken. «Wir wollen wissen, wie die Bevölkerung zur Fristenlösung steht, deswegen haben wir die Initiative lanciert», so das Initiativkomitee.

Zum Vorwurf, dass die Initiative zahlreiche Schutzbestimmungen aussen vor lasse, schreibt das Komitee: «Beratungs- und Aufklärungspflichten – sowohl für Voll- als auch für Minderjährige – gelten immer, bei jedem Eingriff.» Und auch ein ärztliches Beratungsgespräch sehe die Initiative vor. «Information und Zustimmung sind also gewährleistet.»

Es stehe dem Parlament, der Regierung oder der Ärztekammer überdies frei, «nach der Einführung der Fristenlösung detaillierte Verfahrensvorschriften per Gesetz, Verordnung oder in Richtlinien auszuarbeiten».

Abstimmung bereits vor 15 Jahren

Es ist nicht das erste Mal, dass im Fürstentum Liechtenstein über eine Initiative zur Thematik abgestimmt wird. Bereits 2011 gab es ein ähnliches Ansinnen. Auch damals kündigte der Erbprinz sein Veto an und die Vorlage scheiterte schliesslich bei der Volksabstimmung mit 52 Prozent Nein-Stimmen.

Eine vor wenigen Wochen durchgeführte Umfrage des Liechtenstein-Instituts bei 1022 Stimmberechtigten zeigt jedoch, dass die Kernforderung der Volksinitiative inzwischen von 62 Prozent unterstützt wird.

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