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Führung der Deutschen Bank sagt im Kirch-Prozess aus

MÜNCHEN (awp international) – Der erbitterte Kampf des einstigen Medienzars Leo Kirch um milliardenschweren Schadenersatz von der Deutschen Bank geht weiter. Am Donnerstag begann das Oberlandesgericht München (OLG) mit der Befragung des früheren Finanzvorstands und heutigen Chefaufsehers des Geldhauses, Clemens Börsig. Am Nachmittag wird auch Vorstandschef Josef Ackermann erwartet.
Kirch wirft der Bank und ihrem Ex-Chef Rolf Breuer vor, den Zusammenbruch seines Konzerns im Jahr 2002 verschuldet zu haben und kämpft seit Jahren in vielen Prozessen quer durch alle Instanzen um Milliardenzahlungen. Nach Leo Kirch und Breuer sagt nun auch die Führungsspitze der Bank aus. Dabei geht es vor allem um Details des komplexen Falls. Börsig und Ackermann sassen damals im Vorstand.
Das OLG will unter anderem herausfinden, ob die Bank absichtlich Kirch schädigen wollte und ob das Vorgehen dafür auch im Vorstand abgesprochen war, wie die Kirch-Seite vermutet. Die Bank weist diese Vorwürfe entschieden zurück. Nach Börsig sollten noch vor Ackermann auch noch Technologievorstand Hermann-Josef Lamberti und Ex-Vorstand Tessen von Heydebreck befragt werden.
Das Gericht wollte an diesem Verhandlungstag vor allem wissen, was in der Vorstandssitzung des Bankhauses am 29. Januar 2002 besprochen wurde. Wenig später im Februar hatte der damalige Bank-Chef Rolf Breuer in einem Interview die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt. Wochen später brach der Kirch-Konzern zusammen.
Das Protokoll der Vorstandssitzung vermerkt, dass die Bank Kirch fragen wolle, ob er ein Mandat der Bank haben wolle. Börsig bekräftigte, das Geldhaus habe 2002 trotzdem kein Interesse an einem Mandat Kirchs gehabt. “Das haben wir nicht gesagt, weil wir uns ein Mandat erhofft haben”, sagte der damalige Finanzvorstand vor Gericht. “Wir hatten kein Interesse an einem Mandat.”
Vielmehr habe die Bank jeden Anschein eines Interessenkonflikts vermeiden wollen, falls eine andere Partei – wie etwa der US-Medienunternehmer Rupert Murdoch, der Interesse an Teilen des Kirch-Imperiums hatte – der Bank ein Mandat übertragen wollte. Vor einer Entscheidung habe man Kirch zumindest fragen wollen, um dann für Dritte frei zu sein.
In dem aktuellen Verfahren geht es um Forderungen Kirchs für Schäden bei der KGL Pool, in der 17 Firmen Kirchs gebündelt waren. Das Gericht sah zu Beginn zwei mögliche Grundlagen für einen Anspruch auf Schadenersatz. Die erste Möglichkeit, nämlich, dass zwischen Bank und Kirch wegen der Gespräche über ein Mandat ein “vorvertragliches Verhältnis” gab, hat das Gericht bereits verworfen. Bleibt die Frage, ob Breuer und die Bank Kirch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt haben. Grundlage ist der Paragraf 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches – er gilt allerdings als ziemlich schwer beweisbar.
Der Bundesgerichtshof hatte 2006 festgestellt, dass Kirch grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz zustehen könnte. In ihrem Urteil gingen die Bundesrichter dabei vor allem auf die Printbeteiligungs GmbH ein, in der Kirch seinen Anteil am Springer-Konzern gebündelt hatte und warfen Breuer auch eine Pflichtverletzung vor. In einem ersten Verfahren zur Durchsetzung der Ansprüche für die Printbeteiligungs GmbH war Kirch jüngst vor dem Landgericht München I gescheitert – und geht auch dagegen vor.
In dem jetzt vor dem OLG stattfindenden Prozess war Kirch im März 2009 – ebenfalls vor dem Landgericht München I – mit dem Versuch, Schadenersatz für die KGLPool zu bekommen, gescheitert. Eine Beweisaufnahme hatte es damals allerdings nicht gegeben. Der Vorsitzende Richter Guido Kotschy hatte dies bemängelt. Nach der Führungsspitze der Bank soll im Laufe des Verfahrens noch eine Reihe Prominenter aussagen – etwa Verlegerin Friede Springer oder Ex-Bertelsmann-Chef Thomas Middelhoff. Aber auch nach einem Urteil dürfte der Streit wohl noch weitergehen./sbr/DP/stw

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