Heute in der Schweiz
Liebe Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Für die Menschen im Gazastreifen ist die Lage äusserst schwierig. Am Wochenende war dort das Al-Schifa-Spital, die grösste Klinik, ausser Betrieb. Völkerrechtlich ist die Sache klar, wie der Experte der Uni Genf darlegt. Aber nur auf den ersten Blick.
Beste Grüsse aus Bern
Medizinische Einrichtungen wie Spitäler dürfen nicht angegriffen werden, sagt Völkerrechtler Marco Sassoli von der Universität Genf.
Umgekehrt dürfe die Hamas die Spitäler auch nicht zu militärischen Zwecken benutzen.
Falls die israelische Behauptung zutreffe, dass Hamas unterhalb des Spitals ihr Hauptquartier habe, dürfe dieses – nach Vorwarnung – angegriffen werden.
So weit so klar. Dann aber wird’s völkerrechtlich kompliziert. Aufgrund des Prinzips der Verhältnismässigkeit «muss Israel abwägen, wie wichtig die Ausschaltung dieses Kommandopostens ist, verglichen mit der erwarteten Anzahl von zivilen Opfern oder Verwundeten und Kranken», so Sassoli.
Nur: Die Kriterien, die ein Land zur Prüfung der Verhältnismässigkeit anwende, seien verschieden. Falls es denn überhaupt solche habe.
Eine nachträgliche Aufarbeitung, ob die völkerrechtlichen Regeln in der Kampfführung eingehalten wurden, ist deshalb laut dem Experten schwierig.
Unter den über zwei Millionen Menschen, die im Kriegsgebiet festsitzen, sind auch fünf Personen mit Schweizer Pass, wie das Schweizer Aussendepartement mitteilte.
Letzte Woche konnten sieben Schweizer Bürger:innen den Gazastreifen Richtung Ägypten verlassen.
- Al-Schifa-Spital: Wie verhält es sich mit dem Völkerrecht?Externer Link – SRF News.
- Fünf Schweizer harren weiterhin im Gazastreifen ausExterner Link – Watson.
- «Die ganze Welt muss Israel und Palästina zum Frieden zwingen» – meine Kollegin Melanie Eichenberger sprach mit dem Schweiz-palästinensischen Doppelbürger Rami Daqqa, der im Westjordanland lebt.
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Die Schweiz als Tabakanbauland ist Geschichte. Sie ist aber immer noch eine Hochburg der Tabaklobby.
89. und vorletzter Platz: Im neuen Tabaklobby-Index bleibt die Schweiz europäisches Schlusslicht und fällt weltweit sogar noch weiter zurück.
Sie kommt auf 95 von 100 möglichen Punkten. Je höher die Zahl, desto schlechter. Konkret bedeutet dies: Der Einfluss der Tabakindustrie auf die Schweizer Gesundheitspolitik ist RIESIG.
Die Top fünf in Sachen in der Eindämmung oder Ausschaltung der Tabaklobby sind Brunei, Neuseeland, Frankreich, Niederlande und Botswana.
Als erstes Land der Welt verbietet Neuseeland das Rauchen: Bis 2025 sollen weniger als fünf Prozent der Kiwis rauchen – was dann als rauchfrei gilt.
In der Schweiz rauchen aktuell noch knapp 20% täglich.
- Die Schweiz belegt im Tabaklobby-Index fast den letzten PlatzExterner Link – Tages-Anzeiger (Paywall).
- Herausgeber des Tabaklobby-IndexExterner Link ist das Global Centre for Good Governance in Tobacco ControlExterner Link der WHO.
- Wie die Tabaklobby die Schweizer Politik beeinflusst – Bericht von SWI-Kollegin Pauline Turuban.
In der Schweiz gilt Rechtssicherheit. Ja, aber sie ist zunehmend relativ.
Alle Menschen, die Unrecht erleiden, sollen vor Gericht zu ihrem Recht kommen können: Meine Vorstellung von Rechtssicherheit ist so etwas von naiv.
In der Bundesverfassung steht es klar: In Strafverfahren werden alle Beschuldigten gleichbehandelt. In der Praxis aber kommen Vermögende besser davon. Sie leisten sich Anwälte – für bis zu 500 Franken die Stunde – die alle Schliche kennen, sprich die Verfahren in für ihre Mandant:innen möglichst günstige Bahnen lenken können.
Dasselbe gilt übrigens auch für zivilrechtliche Verfahren wie Erbschaften, wie mir meine Ex-Kollegin Sibilla Bondolfi, sie ist Juristin und jetzt Gerichtsreporterin bei Radio SRF, beim Mittagessen erklärte.
Ihre Quintessenz: «Nur wer entweder sehr vermögend ist oder den Ruin in Kauf nehmen will, kann prozessieren. Alle anderen müssen sich genau überlegen, ob sich eine Klage lohnt.»
Darunter leidet besonders Personen aus dem Mittelstand, denn sie haben keinen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.
Meine spontane Antwort: «Dann ist also für sehr viele Menschen in der Schweiz das Recht auf wirksamen Rechtsschutz infrage gestellt.»
- Wer vermögend ist, hat die besseren KartenExterner Link – Artikel des Beobachters, den auch der Blick publizierte.
- Der Gang vor Gericht wird immer teurer: Das sind die GründeExterner Link – Bericht von Sibilla vom August.
Apropos Vermögende: Die Schweiz zahlt Usbekistan Bestechungsgelder von 800 Millionen Franken zurück. Gulnara Karimowa, Tochter des Ex-Präsidenten, hatte das Sümmchen in den sicheren Hafen Schweiz gebracht. Die Gefahr sei gross, dass das den Usbek:innen geraubte Geld dort wieder in der Korruption lande, schreibt Sibilla in ihrem heutigen Beitrag:
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Zum Schluss gehen wir weg vom grossen Geld: Was machen eigentlich Älpler:innen im Winter?
Ende September ging der Alpsommer zu Ende: Alpabzug und Schluss mit harter Arbeit von früh bis spät. Jetzt hat der Schnee die meisten Alpen in eine stille, märchenhafte Welt verwandelt, in der nur noch die Alpgeister, aber keine Menschen mehr Platz haben.
Unten müssen sich viele Sennerinnen und Sennen einen Winterjob suchen. Im Alpsommer verdienen sie viel zu wenig, um in den Wintermonaten davon leben zu können.
Laut Erich von Siebenthal vom Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verband beschäftigten immer mehr Firmen saisonale Mitarbeitende, die den Sommer über in den Bergen arbeiten.
Arbeit bieten auch die Bergbahnen, die nicht nur auf Schnee und Wintergäste angewiesen sind, sondern auch auf genügend Personal.
Viele Älpler:innen, die meist aus dem angrenzenden Ausland kommen, reisen für den Winter in ihre Heimat zurück.
- Saisonarbeit: Was machen Älplerinnen und Älpler im Winter?Externer Link – SRF News.
- «Der Tourismus profitiert von Kühen auf der Alp» – SWI-Interview mit einem Spezialisten für Alpwirtschaft.
- Von der Grossstadt auf die Alp – Reportage aus dem SWI-Archiv.
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