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Ausländer in der Schweiz sind besorgt

In Italien und anderswo im Ausland ist das legendäre Schweizer Bankgeheimnis nur noch ein Schatten seiner selbst. Keystone

Im Kampf gegen die Steuerflucht machen die Schweizer und die ausländischen Steuerbehörden bald ernst mit dem automatischen Informationsaustausch. Wer im Ausland Immobilien besitzt, ohne dies den Schweizer Behörden gemeldet zu haben, macht sich deshalb Sorgen. Besonders betroffen sind Einwanderer aus Italien, Spanien und Portugal. Ein Überblick anhand von Fragen und Antworten.

Ab wann gilt der automatische Informationsaustausch?

Im Namen des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch sammelt die SchweizExterner Link seit dem 1. Januar 2017 Daten. Automatisch austauschen wird sie diese mit den Staaten, mit denen sie ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet hat, aber erst ab dem 1. Januar 2018.

Sind Immobilienbesitze auch davon betroffen?

Formell gilt der automatische Informationsaustausch nur für Bankkonten. Allerdings können die Steuerbehörden mit Hilfe eines Bankkontos relativ leicht feststellen, ob jemand auch im Besitz von Immobilien ist.

Müssen Immobilien im Ausland überhaupt in der Schweiz deklariert werden?

Ja, und das ist nicht neu. Wer in der Schweiz steuerpflichtig ist, muss alle seine Güter deklarieren, egal ob sich diese in der Schweiz oder im Ausland befinden.

Ich versteuere meinen Immobilienbesitz bereits im Ausland. Bezahle ich nun also doppelt Steuern, wenn ich ihn auch noch in der Schweiz deklarieren muss?

Nein. Insbesondere dann nicht, wenn die Schweiz und das Land, in dem sich die Immobilie befindet, ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet haben. In diesem Fall werden die Schweizer Behörden keine Immobiliensteuer einziehen. Allerdings wird der Steuersatz auf dem in der Schweiz besteuerten Vermögen ansteigen.

Ein Beispiel: Ich habe den Schweizer Steuerbehörden bis anhin ein Vermögen von insgesamt 500’000 Franken deklariert. Ich musste also eine Vermögenssteuer zu einem Steuersatz proportional zu den 500’000 Franken bezahlen. Entscheide ich mich nun, den Behörden auch meine Immobilie im Ausland im Wert von 200’000 Franken zu deklarieren, werde ich künftig zwar weiter nur für die 500’000 Franken Vermögenssteuer bezahlen müssen, allerdings zu einem an die 700’000 Franken angepassten Steuersatz. Weil die Steuersätze proportional zum Vermögen ansteigen, muss ich also mehr Steuern bezahlen.

Das gilt übrigens auch für den EigenmietwertExterner Link (im Allgemeinen zwischen 2,5% und 5% des Immobilienwerts). Der Steuerzahler bezahlt nicht direkt für den Eigenmietwert, dieser trägt aber dazu bei, dass der Steuersatz für die Vermögenssteuer ansteigen wird.

Wird bestraft, wer seine Immobilien im Ausland bis jetzt nicht bei den Schweizer Steuerbehörden deklariert hat?

Nein. Wenn der Steuerzahler sich dazu entscheidet, die sich im Ausland befindende Immobilie zu deklarieren, wird er für die erste Unterlassung nicht bestraft. Stattdessen werden die Behörden eine Nachsteuer bis zu zehn Jahren und den Verzugszins einfordern. Allerdings gilt diese Möglichkeit der straflosen SelbstanzeigeExterner Link nur bis 18 Monate nach in Kraft treten des AIA, das heisst bis am 30. Juni 2018. Wer seine Immobilien im Ausland bis dahin nicht deklariert hat, dem oder der droht eine hohe Busse.

(Übertragung aus dem Französischen: Kathrin Ammann)

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