Systemmängel hinter dem Tod eines Häftlings

In der Nacht des 11. März stirbt S.V. im Gefängnis Bochuz an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung. Er hatte seine Matratze in Brand gesteckt. Sein Tod und wieso die Hilfe viel zu spät kam, wird untersucht. Der Fall sorgt für grosses Aufsehen, auch im Ausland.
«Diese Tragödie betrübt mich sehr, und leider glaube ich nicht, dass es der letzte solche Fall sein wird», sagt Jean-Pierre Restellini, Mitglied des Anti-Folter-Ausschusses des Europarates . und Präsident der Schweizer Kommission gegen Folter.
In dieser Nacht hatte S.V. nach einem Streit mit den Aufsehern seine Matratze angezündet. Aus ungeklärten Gründen kam die Hilfe sehr spät, je nach Quelle 30 oder 90 Minuten nach Brandausbruch. Der 30-jährige Häftling, der 12 Jahre seines Lebens hinter Gittern verbracht hatte, erstickte in seiner Zelle der Strafvollzugsanstalt.
Beleidigungen und Gelächter
Der Fall macht viel Lärm, auch im Ausland, seit die Medien das Telefongespräch der Aufseher der Strafanstalt mit der Polizei-Alarmzentrale veröffentlicht hatten. «Ein Schweizer Häftling stirbt unter Gelächter der Aufseher in seiner Zelle», titelte das französische Privatradio RTL und publizierte auf seiner Internetseite Ausschnitte dieser Konversation.
Was auch immer die Schlussfolgerungen der Untersuchungen sein werden, eine Sache ist für Jean-Pierre Restellini klar: «Wie ‹gefährlich› er auch war, dieser Mann hätte ins Spital gehört und nicht ins Gefängnis, noch weniger in einen Hochsicherheitstrakt, und noch weniger verwahrt auf unbestimmte Zeit. Seit 2001 war die Strafe Jahr für Jahr verlängert und der Häftling 23 Mal verlegt worden. «
Und das alles ohne psychiatrisches Gutachten während sieben Jahren, da der Häftling jeglichen Kontakt zu Psychiatern verweigert habe, erklärt Restellini.
«Wilde Tiere»
«Wenn ich Untersuchungsrichter wäre, würde ich eine Ermittlung wegen fahrlässiger Tötung eröffnen», erklärt der Genfer Anwalt Jean-Marie Crettaz. «Dieser Weg ist beunruhigend, aber das ganze System ist falsch: man steckt Menschen ins Gefängnis, die Psychiater erstellen abstrakte Berichte, keiner will sich ins Zeug legen und die Inhaftierung geht weiter, weil alle ihre Ruhe wollen. Und man macht aus diesen Leuten wilde Tiere.»
Das Gleiche verkündet seit einem Monat auch die Schwester von S.V. Sie hat eine Strafanklage gegen Unbekannt wegen eingereicht, damit «Gerechtigkeit erfolgt».
S.V. war wegen Brandstiftung, Drohungen, Gewalttaten und Diebstahl zu 20 Monaten verurteilt worden. Was ihn aber für unbestimmte Zeit ins Gefängnis brachte, war seine asoziales Verhalten, seine Unfähigkeit, hinter Gittern zu leben, seine psychischen Probleme. Gemäss Experten gibt es immer mehr Häftlinge dieser Kategorie, da sich die Psychiatrie geöffnet hat und es für solche Inhaftierte keine Platz mehr hat.
Laut Jean-Pierre Restellini befinden sich dutzende Häftlinge in der gleichen Situation. Ihre Zahl zu bestimmen, ist eine der Aufgaben der neuen Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter, die vom Arzt und Juristen Restellini präsidiert wird.
Unterscheiden zwischen Schuld und Gefährlichkeit
Die Schweiz benötige schätzungsweise «200 bis 250 Plätze für Insassen mit psychischen Störungen», sagt Benjamin Brägger, Vorsteher des Amtes für Strafvollzug des Kantons Neuenburg.
«Um die Betreuung von seelisch kranken Sträflingen in Haft zu gewährleisten, braucht es Personal auf dem Niveau eines Universitätsspitals und einen äusserst sicheren Rahmen, weil ein hohes Flucht- und/oder Rückfallrisiko droht», präzisiert Brägger.
Zudem gibt es den Artikel 64 im schweizerischen Strafgesetzbuch, der die Verwahrung von gefährlichen Gefangenen zulässt, da man kein Risiko eingehen und ein Maximum an Sicherheit will. Diese Tendenz hat sich seit der Vergewaltigung und Ermordung einer jungen Frau im Jahr 1985 durch einen ehemaligen Häftling in Zürich entwickelt.
Es sei legitim, die Gesellschaft zu schützen. Man müsse aber zwischen Schuld und Gefährlichkeit unterscheiden, betont Jean-Pierre Restellini.
«Als Arzt finde ich es skandalös, dass die Gesellschaft Kranke als Abschaum behandelt! Tuberkulose-Kranke zu behandeln, ist normal. Mit Psychisch-Kranken verhält es sich anders, weil sich ihre Krankheit dadurch ausdrückt, dass sie straffällig sind. Es handelt sich um unangenehme, aggressive Menschen, aber es sind eben die Symptome ihrer Krankheit. Es ist sehr schwierig, Budgets zu genehmigen, damit sie so behandelt werden können, damit sie wieder ein sozial-normales Verhalten entwickeln.»
Die Lösungen liegen bei der Politik, denn alle Gefängnisse verlangen mehr Mittel (und mehr qualifiziertes Personal), um Fehlverhalten zu vermeiden und Situationen wie Streiks, Suizide etc. bewältigen zu können.
«Alle sind mitschuldig»
Ein Gefangenenwärter, der nicht in Bochuz arbeitet, bestätigte gegenüber swissinfo.ch den Druck bei der Ausübung seines Jobs: «Wir alle kannten diesen Häftling, weil er gefährlich war. Einige hatten gar Angst vor diesem fast 1 Meter 90 grossen Mann. Zudem haben die Gefängnisse strikte Vorschriften, und es ist verboten, nachts eine Zelle zu betreten, ausser man ist zu zweit.»
Der Mediziner Restellini erteilt Gefängniswärtern und Polizisten Kurse über den Umgang mit kranken Häftlingen. «Wenn man zum Beispiel in einer überbelegten Zelle mit Leuten konfrontiert wird, die einen ständig angreifen, ist es normal, dass man ab und zu mal ausrastet. Die Aufseher müssen unterstützt , gecoacht und informiert werden – ausserhalb der üblichen Hierarchie, mit einem neutralen Experten von ausserhalb.»
«Es ist einfach, die Gefängniswärter, den Direktor der Strafanstalt oder gar den Justizminister zu beschuldigen. Aber irgendwie ist das die Antwort auf die Erwartungen der öffentlichen Meinung und der Wählerschaft. Tatsächlich sind alle schuldig, und es genügt nicht, Köpfe rollen zu lassen», sagt Jean-Pierre Restellini.
Isabelle Eichenberger, swissinfo.ch
(Übertragung aus dem Französischen: Gaby Ochsenbein)
S.V. wurde am 6. März in Tunis als Sohn einer Tunesierin und eines Schweizers geboren, der die Familieim Stich lässt.
Nach dem Tod der Mutter werden er und seine Schwester in der Familie hin und hergeschoben.
1995 kommen sie in die Schweiz und werden vom Jugendschutz zu einer Gastfamilie gebracht.
1996 wird er vom Jugendgericht wegen Diebstahl zu 10 Tagen Haft auf Bewährung verurteilt, 1997 wegen Einbruchdiebstahl und Cannabis-Konsum. Ein psychiatrisches Gutachten attestiert ihm ein asoziales, gewalttätiges Verhalten, aber auch ein sympathisches Erscheinen.
Nachdem er unter Bedingungen freigelassen wird, begeht er 1998 erneut Straftaten und wird zu 15 Monaten Haft veurteilt, davon 11 in Untersuchungshaft.
1999 zeigt ein zweites psychiatrisches Gutachten, dass er nicht gefährlich ist. Er kommt frei.
Drei Monate später schlägt er einen Passagier in einem Bus und wird in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Er bedroht einen Arzt mit einem Messer und kommt in Untersuchungshaft.
Zweimal legt er in seiner Zelle Feuer, bedroht und schlägt die Wärter. Ein drittes Gutachten empfiehlt die Verwahrung auf unbestimmte Zeit.
2001 wird er zu 20 Monaten Haft verurteilt, die Verwahrung wird von Jahr zu Jahr verlängert.
Am 10. März 2010 wird ihm nach einem Streit mit den Wärter das Radio weggenommen, er setzt erneut seine Zelle in Brand.
Am 13. März 2010 verspricht der zuständige Waadtländer Regierungsrat Philippe Leuba «totale Transparenz» bei der Aufklärung des Falls.
Nach Strafanklage der Familie wegen Fahrlässigkeit wird eine unabhängige Administrativ-Untersuchung eingeleitet.
Die Autopsie ergab, dass der Häftling S.V. erstickt war.
Am 16. März publiziert die Zeitung «Le Matin» Auszüge aus dem Telefonanruf der Wärter bei der Alarmzentrale der Polizei, die lachen und den Häftling als «Vollidiot» bezeichnen.
Am 20. April verlangt die parlamentarische Linke eine unabhängige Administrativ-Untersuchung.
Am 23. April tritt der mit dem Fall beauftragte ehemalige Kantonsrichter François Jomini wegen Anschuldigungen der «Befangenheit» zurück.
Am 26. April wird der ehemalige Bundesgerichts-Präsident, der Walliser Claude Rouiller, als Untersuchungsrichter bestimmt. Sein Schlussbericht wird auf den 15. Juli erwartet.
Nach einer Veröffentlichung von Auszügen aus dem Telefongespräch zwischen Wärtern und Polizei auf Radio RTL in Frankreich nimmt der Druck zu. Der kantonale Untersuchungsrichter eröffnet eine Untersuchung über das Leck.

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