Glarner Regierung erachtet Eintritt für Klöntalersee als unzulässig
Die Glarner Regierung hat eine Eintrittsgebühr für den Klöntalersee als rechtlich unzulässig beurteilt. Dennoch beantragt sie dem Parlament, einen entsprechenden Antrag aus der Bevölkerung gutzuheissen. Eine Möglichkeit biete sich bei den Parkgebühren an.
(Keystone-SDA) Die ursprüngliche Idee stosse an enge rechtliche Grenzen, schrieb die Glarner Regierung am Donnerstag in einer Mitteilung. Ein Bürger verlangte in einem Memorialsantrag, von Besucherinnen und Besuchern des Klöntalersees eine Gebühr zu verlangen. So solle das Natur- und Naherholungsgebiet vor den negativen Auswirkungen des Besucherandrangs geschützt werden.
Eine Eintrittsgebühr für die Zufahrt ins Klöntal sei nicht zulässig, hielt die Glarner Regierung fest. Eine solche würde am Bundesrecht scheitern.
Gemäss Bundesverfassung ist die Benützung öffentlicher Strassen gebührenfrei. Zudem garantieren Bundesgesetze den freien und kostenlosen Zugang zu Fuss-, Wander- und Velowegen sowie das sogenannte Jedermannsrecht das Betreten von Wald und Weiden.
Dennoch bestünde ein rechtlicher Handlungsspielraum, schrieb die Regierung weiter. «Zulässig ist die Erhebung und Ausweitung von Parkgebühren auf öffentlichem Grund, wie sie etwa an der Klöntalerstrasse möglich wäre.» Dabei könnten Gebührenmodelle für Einheimische und Auswärtige ins Auge gefasst werden.
Im Kanton Glarus können stimmberechtigte Personen sogenannte Memorialsanträge einreichen. Der Regierungsrat muss dem Landrat innerhalb von drei Monaten eine Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit unterbreiten. Über Zulässigkeit und Erheblichkeit entscheidet schliesslich das Parlament.