The Swiss voice in the world since 1935
Top Stories
Schweizer Demokratie
Newsletter

Graubünden verschärft seine Brandschutzvorschriften nicht

Keystone-SDA

Nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS sieht die Bündner Regierung bei den kantonalen Brandschutzvorschriften keinen Handlungsbedarf - auch nicht für das WEF. Die Gebäudeversicherung lancierte bereits kurz nach dem Unglück zusammen mit weiteren Organisationen eine Informationskampagne zum Thema.

(Keystone-SDA) «Was die Brandschutzvorschriften angeht, sind wir mit der Gebäudeversicherung Graubünden auf einem sehr guten Niveau», erklärte Regierungsrat Peter Peyer (SP) heute Morgen auf eine Frage von Keystone-SDA beim monatlichen Treffen mit den Medien. Peyer fügte hinzu, dass die Regierung die Situation ständig bewerte und dabei auch die Meinung von Experten zu diesem Thema einhole.

Im Kanton Graubünden ist die kantonale Gebäudeversicherung (GVG) für die Genehmigung und Kontrolle von besonders brandgefährdeten Gebäuden zuständig. Die übrigen werden von den Gemeinden überwacht. Die GVG kontrolliert alle zwei Jahre Gebäude mit erhöhter Brandgefahr. Gebäude mit besonderem Risiko, etwa Hotels oder Räume, in denen sich eine grosse Anzahl Menschen aufhält (ab 300 Personen), werden alle fünf Jahre kontrolliert.

Letzte Woche startete die GVG zusammen mit Gastro Graubünden und HotellerieSuisse Graubünden eine Informationskampagne zu den Brandschutzvorschriften. Auf den Websites der Organisationen wurden Informationsblätter und Kontaktdaten für Fragen veröffentlicht.

Im Hinblick auf das Weltwirtschaftsforum (WEF) fand ein Treffen mit Vertretern der Gemeinde Davos, der Gebäudeversicherung und den Verantwortlichen des Forums statt, wie Peyer weiter sagte. Die lokalen Behörden prüften Anträge für temporäre Bauten, Nutzungsänderungen und Werbung. «Wir sind gut aufgestellt», betonte der Regierungsrat.

Verbote im Kanton Waadt und in Livigno

Der Kanton Waadt hat hingegen die Kontrollen der Brandschutzvorschriften verschärft und die Verwendung von Pyrotechnik in geschlossenen Räumen wie Bars, Restaurants und Diskotheken verboten.

Auch Livigno im Veltlin (I) hat wenige Wochen vor Beginn der Olympischen Spiele in Mailand-Cortina die Verwendung von Wunderkerzen und anderen Gegenständen mit offener Flamme in Bars, Restaurants, Diskotheken sowie Unterkünften verboten. Bei Verstössen drohen Bussgelder zwischen 75 und 500 Euro.

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft