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Gurit: Höchstes Patentamt schützt Rechte an SPRINT-Technologie und -Produkten

Wattwil (awp) – Das Patent auf eine wichtige Fertigungstechnologie der Gurit Holding AG wurde höchstinstanzlich überprüft und anerkannt. Ein Antrag des Mitbewerbers Hexcel auf Aberkennung von Gurits europäischem Patent für seine SPRINT-Technologie und -Produkte wurde von der Technischen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts abgelehnt, teilte der Hersteller von Hochleistungskunststoffen am Freitag mit.
Das fragliche Patent betrifft in erster Linie das in der Herstellung von Windrotorblättern sowie in anderen Zielmarkt-Anwendungen eingesetzte SPRINT-Produkt. Obwohl ein Nebenanspruch gelöscht wurde, sei der Hauptanspruch des Patents wie ursprünglich erteilt geschützt worden, so Gurit weiter.
Die amerikanische Hexcel hatte gegen eine bereits im Januar 2008 gefällte Entscheidung der Einspruchsabteilung, die das Patent ebenfalls geschützt hatte, Berufung eingelegt. Diese Einsprache gegen das Patent wurde nun abgewiesen. Gurit nehme «erfreut» zur Kenntnis, dass seine Innovation nun auch von der höchsten Instanz des Europäischen Patentamtes anerkannt wird.
ra/ch

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