Gutachten stuft italienische Gesundheitssteuer als Verstoss ein
Die Gesundheitsabgabe für italienische Grenzgänger verstösst gegen die Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Italien: Dies zeigt ein Gutachten, das die Tessiner Regierung in Auftrag gegeben hat. Das Eidgenössische Finanzdepartement kommt zu einem anderen Schluss.
(Keystone-SDA) Interne Abklärungen des Eidgenössisches Finanzdepartements und eine externe Begutachtung in dessen Auftrag hätten ergeben, dass die Einführung einer zweckgebundenen italienischen Gesundheitsabgabe konform wäre mit dem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz-Italien. Dies teilte der Mediensprecher des Staatssekretariat für internationale Finanzfragen auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Hintergrund des Gutachtens ist ein neuer Artikel im italienischen Haushaltsgesetz. Dieser sieht vor, dass Grenzgänger zwischen 3 und 6 Prozent ihres Nettolohns an das italienische Gesundheitssystem entrichten müssen. Damit sollen Boni für das Gesundheitspersonal finanziert sowie die Abwanderung aus dem Piemont und der Lombardei in die Schweiz begrenzt werden.