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Haftbefehl gegen Ex-RAF-Terroristin Verena Becker aufgehoben

(Keystone-SDA) Karlsruhe – Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat den Haftbefehl gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker aufgehoben. Das Gericht ordnete an, sie aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Wie das Gericht mitteilte, ist Becker zwar dringend der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 tatverdächtig. Einen ausreichenden Haftgrund für die Untersuchungshaft sah der Bundesgerichtshof aber nicht.
Die deutsche Bundesanwaltschaft hatte vorige Woche mitgeteilt, dass sie im Frühjahr Anklage gegen Becker erheben will. Ihre Haftbeschwerde war abgewiesen worden.
Gegen Becker wird bereits seit April 2008 wegen einer möglichen Beteiligung am Buback-Attentat ermittelt. Ende August dieses Jahres wurde sie verhaftet. Buback war im April 1977 in seinem Dienstwagen ermordet worden. Vermummte schossen von einem Motorrad aus auf ihn.
Becker war zwar voriges Jahr von dem Verdacht entlastet worden, selbst als Todesschützin auf dem Tatmotorrad gesessen zu haben. DNA-Spuren konnten diesen vor allem von Michael Buback, dem Sohn des Opfers, erhobenen Vorwurf nicht erhärten.
Becker war einen Monat nach dem Attentat vom 7. April 1977 festgenommen und wegen einer Schiesserei bei der Festnahme verurteilt worden. Wegen des Attentats auf Buback und seine beiden Begleiter wurde sie bisher nicht angeklagt. 1989 wurde sie begnadigt.

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