Hauseigentümer: Die Zeit der «Dumont-Praxis» läuft am 1. Januar ab
(Keystone-SDA) Zürich – Auf Bundesebene fällt auf den 1. Januar die sogenannte «Dumont-Praxis» weg. Damit können neue Hauseigentümer neu sofort die Kosten für Renovationen an einer Liegenschaft von den Steuern abziehen. Einige Kantone haben die Praxis schon vorher abgeschafft.
Die «Dumont-Praxis» geht auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 1973 zurück. Demnach dürfen Unterhaltskosten in den ersten fünf Jahren ab dem Kauf bei den Steuern nicht abgezogen werden, wenn sie der Instandstellung einer offensichtlich vernachlässigten Liegenschaft dienen.
Damit sollte berücksichtigt werden, dass der Kaufpreis für solche Liegenschaften entsprechend tief war. Deshalb seien sofortige Renovationskosten wertsteigernd und somit nicht abzugsfähig. Kosten für solche Arbeiten können auch weiterhin nicht abgezogen werden.
Das Parlament hat die Weichen für die Abschaffung der «Dumont-Praxis» im Herbst 2008 gestellt. Die Reform betrifft aber auch die Kantone: Sie haben Zeit bis 2012, um ihre Steuergesetze anzupassen. Die Kantone Freiburg und Bern haben aber beispielsweise beschlossen, sie schon auf Anfang 2009 abzuschaffen.
In Zeiten der Krise sollte dies nicht zuletzt für Eigentümer einen Anreiz schaffen, rasch Instandstellungsarbeiten bei gekauften Liegenschaften in Auftrag zu geben. Damit soll die Bauwirtschaft angekurbelt werden.