Ein palästinensischer ex-Mitarbeiter des Schweizer Aussenministeriums erhebt Vorwürfe
Die Geschichte von Jaser Abu Mousa verdeutlicht die restriktive Politik der Schweiz in Bezug auf humanitäre Visa. Er war neun Jahre lang im Auftrag der Schweiz in Gaza tätig, erhielt jedoch nach dem 7. Oktober 2023 kein Visum mehr aus Bern. Das EDA ist der Ansicht, seinen Verpflichtungen nachgekommen zu sein. Doch Ignazio Cassis’ Sichtweise auf den Konflikt sorgt innerhalb seines Departements für Unbehagen.
Jaser Abu Mousa war im Büro der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) in Gaza keine unbedeutende Persönlichkeit. Er war der wichtigste lokale Mitarbeitende der Mission. Er leitete die Programme der Schweiz in der Enklave, lieferte politische Analysen und kümmerte sich um die Sicherheit des Büros sowie der Schweizer Diplomaten, die Gaza besuchten.
Der Sender RTS konnte Korrespondenz einsehen, aus der hervorgeht, wie sehr er vom DEZA-Büro in Ramallah im Westjordanland, dem er unterstellt war, respektiert und ernst genommen wurde.
Doch das Leben von Jaser Abu Mousa geriet nach dem Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023 aus den Fugen. Seine Frau und zwei seiner Kinder wurden bei einem israelischen Luftangriff getötet.
In die Vereinigten Arabischen Emirate evakuiert
Im Dezember 2023 werden Jaser Abu Mousa und seine beiden anderen Kinder mit Hilfe der Schweiz in die Vereinigten Arabischen Emirate evakuiert. In Abu Dhabi wird sein Sohn Abdullah mehrfach operiert, und seine Tochter Sham wird wegen Verbrennungen behandelt.
Die Familie ist in einem Flüchtlingslager untergebracht. Monatelang bittet Jaser Abu Mousa die Schweiz über die DEZA um Hilfe, während er auf ein humanitäres Visum wartet.
«Jedes Mal, wenn ich mit meinem Büro in Ramallah sprach, bat ich um ein Visum für die Schweiz. Wir lebten in einem Lager, aber es war eine Art Gefangenschaft. Das war kein Leben», berichtet Jaser Abu Mousa in der RTS-Sendung «Tout un monde». «Ich habe mich auf mehrere Stellen in den Vereinigten Arabischen Emiraten beworben, aber sobald sie herausfanden, dass ich keine Aufenthaltsgenehmigung hatte, wurde ich abgelehnt», fährt er fort.
«Ich habe wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um da rauszukommen, aber die Schweiz hat mich daran gehindert. Ich erhielt eine brutale Nachricht vom Personalchef der DEZA in Ramallah, in der stand: ‚Es gibt kein Visum für dich'», erzählt er weiter. In einigen Nachrichten raten Jaser Abu Mousas Vorgesetzte ihm, ein Visum in Deutschland zu beantragen, wo seine Schwester lebt.
Jaser Abu Mousa stellte später einen zweiten Antrag auf ein humanitäres Visum aus den USA, wohin er dank eines Stipendiums vorübergehend reisen konnte.
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«Sehr klare» Kriterien
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), dem die DEZA untersteht, ist der Ansicht, seinen Verpflichtungen nachgekommen zu sein. «Diese Situation ist tragisch, und das EDA trägt als Arbeitgeber eine Verantwortung. Es muss seinen Mitarbeiter schützen, was wir auch getan haben», betont EDA- Sprecher Nicolas Bideau und räumt ein, «dass wir bei der Aufnahme von Personen in der Schweiz restriktiv vorgehen».
«Wir haben ihn am 7. Dezember 2023 aus dem Gazastreifen herausgeholt. Anschliessend haben wir ihn nach Abu Dhabi gebracht. Und dort haben wir ihm ein Jahresgehalt gewährt. Wir haben also unsere Verantwortung wahrgenommen», fährt er fort.
«Die Frage, ob ihm ein humanitäres Visum erteilt wird oder nicht, fällt in die Zuständigkeit des Staatssekretariats für Migration (SEM), das beschlossen hat, ihm kein humanitäres Visum zu gewähren», präzisiert Nicolas Bideau weiter und fügt hinzu: «Ein humanitäres Visum wird erteilt, wenn die Person konkret in ihrer körperlichen Unversehrtheit oder ihrem Leben bedroht ist.»
«Das SEM trifft Entscheidungen und stellt uns Fragen: Ist Ihr ehemaliger Mitarbeiter heute in seiner körperlichen Unversehrtheit oder seinem Leben bedroht? Nein, er ist nicht bedroht, da wir ihn ja gerade aus einer Situation befreit haben, in der er bedroht war. Diese Kriterien sind also sehr klar. Man kann sie nicht durch eine politische oder sonstige Entscheidung umgehen», bekräftigt Nicolas Bideau.
Das EDA und das SEM schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu
Auf Anfrage bestätigt das SEM schriftlich, «dass ein humanitäres Visum in der Regel nicht erteilt wird, wenn sich die Person bereits in einem Drittland befindet und somit nicht mehr bedroht ist». Die Schweiz hat seit 2022 laut SEM-Angaben 171 humanitäre Visa an Personen palästinensischer Herkunft ausgestellt.
Im Fall eines ehemaligen EDA-Mitarbeitenden sagt das SEM jedoch, es habe lediglich eine beratende Funktion: «Die Entscheidung über einen Antrag auf ein humanitäres Visum liegt in der Zuständigkeit der Schweizer Vertretung im Ausland des EDA, nachdem das SEM konsultiert wurde.»
Mehreren mit der Angelegenheit vertrauten Quellen innerhalb des EDA zufolge hätte das Departement von Ignazio Cassis zugunsten von Jaser Abu Mousa intervenieren können. Sein Fall sei in den höchsten Kreisen des Departements behandelt worden. Hätte das EDA ein humanitäres Visum erteilen wollen, hätte es dies tun können und hätte es tun müssen, so dieselben Quellen. Nicolas Bideau betont seinerseits, dass Ignazio Cassis in dieser Angelegenheit nicht interveniert habe.
Unbehagen innerhalb des EDA
Innerhalb des EDA sorgt der Umgang mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt für Unbehagen. Mehrere interne Briefe und ehemalige Botschafter werfen Ignazio Cassis vor, gegenüber den israelischen Verbrechen in Gaza nicht entschlossen genug aufzutreten.
Laut einer der Quellen von RTS ergibt sich die Behandlung des Falls Jaser Abu Mousa aus dieser Sichtweise des Konflikts. «Für Ignazio Cassis gibt es in Gaza keine palästinensische Zivilgesellschaft, daher steht jeder Palästinenser aus Gaza der Hamas nahe», behauptet diese Quelle.
«Das ist falsch», entgegnet Nicolas Bideau, «der Beweis dafür sind die Dutzende Millionen Franken, die wir auf humanitärer Ebene für die Opfer des Konflikts aufwenden».
Eine andere Quelle spricht von einer «Null-Risiko-Politik» bei der Bearbeitung dieses Falls, «auch wenn er auf keiner offiziellen schwarzen Liste stand».
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Ein Gefühl der Ungerechtigkeit
Daher rührt das Gefühl der Ungerechtigkeit und der Wut, das Jaser Abu Mousa empfindet: «Ich wurde von der Schweizer Regierung enttäuscht und betrogen. Neun Jahre lang hat sie mir beigebracht, niemandem Böses zu tun, aber sie hat mir selbst Böses angetan. Sie hat mir das humanitäre Völkerrecht vermittelt und mir beigebracht, einen menschenrechtsbasierten Ansatz zu verfolgen. Ich weiss nicht, welchen Ansatz die Schweiz bei der Bearbeitung meines Falles verfolgt hat. Aber ich fordere nur eines: Wenn sie mich als Terroristen betrachtet, möchte ich wissen, warum. Und ich brauche Beweise.»
Heute lebt Jaser Abu Mousa in Angst und Unsicherheit. Da er kein Visum mehr hat, hat er in den USA einen Asylantrag gestellt, befürchtet jedoch eine Festnahme oder eine Abschiebung in ein Drittland.
Ein zweiter Antrag abgelehnt
Angesichts der ersten Ablehnung durch die Schweiz erhielt Jaser Abu Mousa 2024 von Abu Dhabi aus ein Forschungsstipendium an der Yale University in den USA und bekam in den letzten Tagen der Amtszeit von Joe Biden knapp noch ein sechsmonatiges Visum für sich und seine beiden Kinder. Mit der Rückkehr von Donald Trump ändert sich alles: Palästinenser:innen werden Einreisevisa für die USA verweigert und ihre Asylanträge ausgesetzt.
Als sein US-Visum im Sommer 2025 abläuft, stellt Jaser Abu Mousa einen neuen Antrag auf ein humanitäres Visum in der Schweiz: «Ich habe diesen Antrag unter Berufung auf meine Verbindungen zur Schweiz und meine jahrelange Zusammenarbeit mit dem EDA gestellt. Leider hat es nicht geklappt. Am 24. Juli wurde ich ins Schweizer Konsulat in New York vorgeladen. Am Tag zuvor hatte ich dramatische Nachrichten aus Gaza erhalten. Meine Mutter, meine Schwester und deren Kinder waren getötet worden. Diese Ablehnung hat mich völlig niedergeschlagen. Auch meine Kinder waren naiv, sie hatten sogar schon angefangen, auf Duolingo Deutsch zu lernen.»
Das Dokument, das Jaser Abu Mousa ausgehändigt wurde, ist vom Schweizer Konsulat in New York unterzeichnet. Es lässt sich in wenigen Worten zusammenfassen: Es besteht keine offensichtliche Gefahr, die die Erteilung eines Einreisevisums rechtfertigen würde.
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