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Köniz will Regeln für Friedhöfe und Bestattungen anpassen

Keystone-SDA

Die Gemeinde Köniz hat ihre rechtlichen Grundlagen für das Bestattungswesen umfassend überarbeitet. Die neuen Vorschriften sollen künftig mehr Spielraum für individuelle Wünsche schaffen.

(Keystone-SDA) Die Gemeinde will die Vorschriften für die Grabgestaltung lockern. So soll etwa ein Grabmal auf den Anlagen nicht mehr Pflicht sein. Weiter sollen Familiengräber künftig mit bis zu sechs Särgen belegt werden dürfen, wie die Gemeinde am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb.

Beim betrieblichen Unterhalt setzt Köniz verstärkt auf Biodiversität. Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln soll fortan verboten sein. Es dürfen nur noch organische Düngemittel verwendet werden.

Reformiert hat die Gemeinde auch das System der unentgeltlichen Bestattungen. Bei einem überschuldeten oder fehlenden Nachlass übernimmt Köniz künftig die Bestattungskosten. Hinterbliebene sollen dadurch entlastet werden.

Die allgemeinen Gebühren passt die Gemeinde an die Teuerung an. Der Preisüberwacher empfahl nach einer Prüfung zwar die Senkung bestimmter Tarife. Der Gemeinderat hielt jedoch an den Beträgen fest, um die Ausgaben für externe Leistungen vollständig zu decken.

Das revidierte Bestattungs- und Friedhofreglement wird am 14. September im Gemeindeparlament behandelt. Es soll per 1. November in Kraft treten.

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