
Kanton Luzern überarbeitet seine Unvereinbarkeitsvorschriften

Die Luzerner Regierung hat eine Vernehmlassung zur Neuregelung der Unvereinbarkeitsvorschriften gestartet. Die bisherigen Bestimmungen seien veraltet und sollen auf Gesetzesstufe aktualisiert und erweitert werden.
(Keystone-SDA) Mit der Überarbeitung soll die heutige Übergangsbestimmung in der Kantonsverfassung ersetzt und den «gesellschaftlichen» sowie «organisatorischen Realitäten» angepasst werden, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag in einem Schreiben mit.
Künftig sollen nicht nur Ehegatten, Verwandte und Verschwägerte, sondern auch Personen in eingetragener Partnerschaft oder in «faktischer Lebensgemeinschaft» nicht derselben Behörde angehören dürfen, hiess es.
Diese Regeln betreffen insbesondere Regierungs- und Justizbehörden sowie kantonale und kommunale Kommissionen mit Entscheidbefugnissen. Für Verwaltungsangestellte ist eine Offenlegungspflicht vorgesehen.
Auch die «funktionellen Unvereinbarkeiten» sollen erweitert werden: So dürfen Mitglieder des Kantonsrates keine Führungsposition in der Verwaltung oder in Organisationen mit kantonaler Mehrheitsbeteiligung innehaben.
Davon betroffen sind neben öffentlich-rechtlichen auch privatrechtliche Gesellschaften wie etwa die Luzerner Kantonalbank, das Luzerner Kantonsspital oder die Immobilien Campus Luzern-Horw AG. Auch ein Verwaltungsratsmandat beim Sozialversicherungszentrum WAS sei künftig ausgeschlossen, hiess es.
Der Mantelerlass umfasst Änderungen in 18 Gesetzen, darunter etwa das Organisations-, Behörden-, Personal-, Gemeinde- und Justizgesetz.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. Januar 2026.