Kanton Solothurn fordert vom Bund strengere Gangart gegen Autoraser
(Keystone-SDA) Solothurn – Der Bund soll Autoraser härter anpacken und besser kontrollieren. Dies fordert der Solothurner Kantonsrat in der einstimmig verabschiedeten Standesinitiative «Massnahmen gegen Raserei». Das Parlament reagiert damit auf einen tödlichen Raserunfall.
Konkret wird verlangt, dass die Strafandrohung bei fahrlässiger Tötung von derzeit drei auf mindestens fünf Jahre erhöht wird. Das Schweizerische Strafgesetzbuch soll entsprechend geändert werden.
Der Regierungsrat stützt die Forderung. Der heutige Strafrahmen trage bei schweren Raserunfällen mit Todesfolge dem Rechtsempfinden der Öffentlichkeit ungenügend Rechnung, heisst es in der Botschaft des Regierungsrates.
Zudem verlangt der Kantonsrat, dass der Bund eine «Sicherheitslücke» schliesst. Er soll eine Gesetzesgrundlage schaffen, damit die Strassenverkehrsämter der Polizei künftig die Sicherungsentzüge von Führerausweisen melden können.
Dies sei wichtig, damit die Polizei kontrollieren könne, ob sich der Betroffene an das auferlegte Fahrverbot halte, hiess es. Die Fahreignung kann wegen «charakterlicher Nichteignung», körperlicher oder geistiger Gebrechen sowie wegen Suchterkrankungen entzogen werden.
Einem Autoraser wird der Führerausweis in der Regel vorsorglich abgenommen, wie es in der Botschaft heisst. Nach einer Begutachtung werde in drei von vier Fällen ein Sicherungsentzug angeordnet.
Die Forderungen der Standesinitiative waren von den Fraktionen FDP und CVP erhoben worden. Anlass war ein tödlicher Raserunfall in Schönenwerd. Im November 2008 war eine unbeteiligte 21-jährige Frau getötet worden. Drei 19-jährige Autolenker müssen sich wegen vorsätzlicher Tötung vor Gericht verantworten.