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Kanton Zürich verbietet Konversionstherapien

Kanton Zürich verbietet Konversionstherapien
Kanton Zürich verbietet Konversionstherapien Keystone-SDA

Der Zürcher Regierungsrat hat ein Verbot sogenannter Konversionstherpaien beschlossen. Diese sollen angeblich die sexuelle Orientierung von lesbischen, schwulen oder bisexuellen Menschen ändern können.

(Keystone-SDA) Wer eine solche Therapie durchführt oder bewirbt, wird mit Busse bestraft, heisst es in der am Donnerstag publizierten Vorlage des Regierungsrats. Damit setzte er eine Motion um, die der Kantonsrat im November 2023 überwiesen hatte.

Umstritten war damals, ob es ein kantonales Verbot braucht. Die Gegner im Kantonsrat wiesen darauf hin, dass auf Bundesebene Bestrebungen für ein Verbot laufen würden. Die Befürworter betonten die Schäden, die Konversionstherapien bei den Betroffenen anrichten könnten.

Gegen die Vorlage kann noch das Referendum ergriffen werden.

Einzelfälle bekannt

Diverse Kantonsparlamente setzten sich bereits für ein Verbot ein, darunter Schaffhausen, St. Gallen Wallis, Waadt und Bern. Andere Kantone wie Aargau, Basel-Stadt oder Luzern setzten auf ein nationales Verbot. Der Bund prüft derzeit, ob das bestehende Recht ausreicht, um gegen die Praktiken vorzugehen.

Es ist nicht bekannt, wie viele solche Therapien in der Schweiz geführt werden. Immer wieder gelangen jedoch Einzelfälle an die Öffentlichkeit. 2018 hatte ein in den Kantonen Genf und Waadt praktizierender homöopathischer Arzt angeboten, «Homosexualität zu heilen». 2020 empfahl sich ein Psychiater in Schwyz für solche «Therapien».

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