
Karstadt Gläubigerausschuss verlängert Frist für Abschluss des Kaufvertrags
FRANKFURT (awp international) – Die Verhandlungen über den Verkauf der insolventen Kaufhauskette Karstadt können in die Verlängerung gehen. Der Gläubigerausschuss habe auf seiner heutigen Sitzung die Frist für den Abschluss eines Kaufvertrags bis zum 28. Mai verlängert, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. Ursprünglich sollte die Frist diesen Freitag enden. Wäre ein Vertrag bis dahin nicht zustande gekommen, hätte Karstadt im schlimmsten Fall die Zerschlagung drohen können.
Um dem Insolvenzverwalter mehr Spielraum für seine Verhandlungen zu geben, hatte die Gläubigerversammlung aber bereits auf ihrer letzten Sitzung Mitte April die Möglichkeit eingeräumt, die Frist wenn nötig zu verschieben. Der Karstadt-Interessent Triton hatte nun um die Fristverlängerung gebeten. Der Investor hatte als einziger vergangenen Freitag ein Angebot für die Karstadt Warenhaus GmbH mit ihren 120 Sport- und Warenhäusern vorgelegt. Triton hält den Angaben nach weiter an seinem Angebot fest, sieht aber noch Gesprächsbedarf.
Karstadt will derweil anderen potenziellen Interessenten die Möglichkeit geben, eine Offerte abzugeben. Der Datenraum bleibe weiterhin geöffnet, hiess es in der Mitteilung.
«Diese Fristverlängerung um längstens einen Monat können wir uns im wahrsten Sinne des Wortes leisten», sagte der Insolvenzverwalter von Karstadt, Klaus Hubert Görg. Karstadt habe im ersten Geschäftshalbjahr profitabel gewirtschaftet und liege bei Ertrag und Cash Flow über den Geschäftsplanungen.
Das Amtsgericht Essen hat will am 31. Mai überprüfen, ob die Bedingungen des Insolvenzplans eingehalten worden sind, wozu auch der Abschluss eines Kaufvertrags gehört. Ist dies der Fall, dann kann das Insolvenzverfahren laut Karstadt zum 30. Juni 2010 aufgehoben werden./she/tw