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Kommission will Luzerner Gemeinden bei Deponiesanierungen entlasten

Keystone-SDA

Luzerner Gemeinden sollen Deponiesanierungen, bei welchen der Verursacher finanziell nicht in die Pflicht genommen werden kann, nicht mehr allein bezahlen. Eine Kommission des Kantonsrats möchte die Kosten hälftig auf Kanton und Gemeinden verteilen.

(Keystone-SDA) Bis 2017 hatte der Kanton die Kosten dieser Deponiesanierungen übernommen. Im Rahmen eines Sparpakets übertrug er diese Aufgabe den Gemeinden. Sie finanzieren diese gemäss der damals getroffenen Regelung gemeinsam, indem sie pro Jahr und pro steuerpflichtige Person zwölf Franken in ein vom Kanton verwaltetes Konto einzahlen.

Diese Sonderregelung läuft Ende 2026 aus. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene definitive Lösung unterscheidet sich in einem Punkt vom bisherigen Regime: Die Gemeinden äufnen das Konto neu statt über eine Sonderabgabe über die ordentlichen Steuereinnahmen. Die Höhe der Einlage wird der Regierungsrat bestimmen.

Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (Ruek) des Luzerner Kantonsrats unterstützt grundsätzlich die vom Regierungsrat vorgeschlagene Lösung. Mit dem Kostenteiler ist sie aber nicht einverstanden, wie sie am Dienstag mitteilte.

Die Ruek beantragt dem Kantonsrat mit deutlicher Mehrheit, dass die Sanierungskosten 50 zu 50 auf Kanton und Gemeinden verteilt werden. Dieser Ansatz trage dem Solidaritätsgedanken zwischen Kanton und Gemeinden Rechnung, teilte sie mit.

Der Kantonsrat wird das Geschäft in seiner Juni-Session beraten, die am nächsten Montag startet.

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