Auf der Online-Auktionsplattform eBay können nur noch Kulturgüter mit einem Legalitätsnachweis gehandelt werden. Dies haben Behörden der Schweizer Regierung mit der Internetplattform vereinbart.
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Die Vereinbarung betrifft archäologische Kulturgüter und gilt vorerst für drei Monate, wie das Bundesamt für Kultur (BAK) bekanntgab. Danach wollen die beteiligten Partner, neben dem BAK das Bundesamt für Polizei (fedpol), der Verband der Schweizer Kantonsarchäologen sowie eBay, den Versuch auswerten und eventuell weitere Massnahmen ergreifen.
Der Schritt drängte sich auf, weil laut BAK der Internethandel in letzter Zeit zu einem beliebten Absatzkanal für illegal gehandelte archäologische Kulturgüter geworden ist.
Die Behördenvertreter zogen ferner ein positives Fazit des Kulturgüter-Transfergesetzes, das seit drei Jahren in Kraft ist. Die mit der Umsetzung betraute Fachstelle innerhalb des BAK beantwortete 300 Zollanfragen. In 75 Fällen bestätigte sich der Verdacht auf Kulturgüterschmuggel.
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