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Opernhaus Zürich soll mehr Geld erhalten

Das Zürcher Opernhaus soll in den kommenden sechs Spielzeiten jährlich kantonale Subventionen von knapp 58 Millionen Franken erhalten. Dazu kommen je 200’000 Franken jährlich für Reallohnerhöhungen und den Teuerungsausgleich auf Gagen.

Das Zürcher Opernhaus soll in den kommenden sechs Spielzeiten jährlich kantonale Subventionen von knapp 58 Millionen Franken erhalten. Dazu kommen je 200’000 Franken jährlich für Reallohnerhöhungen und den Teuerungsausgleich auf Gagen.

Die Regierung des Kantons Zürich beantragt dem Kantonsparlament für die Spielzeiten 2000/01 bis 2005/06 (jeweils 1. August bis 31. Juli) einen Rahmenkredit von 351,59 Millionen Franken, wie Markus Notter, Direktor der Justiz und des Innern, am Freitag (07.01.) vor den Medien bekanntgab. Dies sind gut 35 Millionen mehr als in den Jahren 1995-2000.

Zusätzlich zum Rahmenkredit beantragt die Regierung sechs Millionen Franken als kantonalen Beitrag an den 25-Millionen- Franken-Neubau eines Werkgebäudes an der Kreuzstrasse nahe dem Opernhaus. Dort sollen ab etwa 2005 die Probebühne sowie Räumlichkeiten für das internationale Opernstudio, für Technik und Administration zusammengefasst werden. Dies soll längerfristig zu Einsparungen führen.

Der Rahmenkreditantrag sei ein “Bekenntnis des Regierungsrates zum Opernhaus und zur Kultur insgesamt”, sagte Regierungsrat Notter. Mit den vorgesehenen Mitteln könne das Haus auf dem bisherigen international sehr hohen Niveau weitermachen – es müsse aber auch weiterhin eigene Anstrengungen leisten zur Erhaltung des Eigenwirtschaftlichkeitsgrades von heute rund 45 Prozent.

Die Erhöhung der Kantonsbeiträge gegenüber den bisherigen sei zwar auf den ersten Blick gross – tatsächlich hätten sich aber die Jahrestranchen in den letzten Jahren über den bewilligten Kredit hinaus erhöht. Die nun vorgelegten Beiträge bewegten sich auf dem Stand der für die laufende Spielzeit ausgerichteten, sagte Notter weitere. Verschiedene Vorkehrungen – etwa je drei Millionen Franken für Reallohnerhöhunggen und die internationale Gagenteuerung – sollen eine Einhaltung des Kredits gewährleisten.

Das 1994 von den Stimmberechtigten gutgeheissene Opernhausgesetz verpflichtet den Kanton zur Unterstützung der Oper. Der Regierungsrat muss Rahmenkredite für jeweils mindestens drei Spielzeiten vorlegen. Um der Bühne eine langfristige Planung zu ermöglichen, laufen die Rahmenkredite über jeweils sechs Jahre.

Opernhausintendant Alexander Pereira versprach vor den Medien, das Haus werde sich für eine weitere Steigerung der Sponsorengelder und der Kartenerlöse engagieren. Dabei wolle man künstlerisch keine Abstriche machen. Obwohl der von der Regierung vorgelegte Kredit genau dem Antrag des Opernhauses entspricht, mag Pereira nach eigenen Worten “nicht vor Begeisterung auf den Tisch springen”. Der Antrag sei im Wissen um die reale Situation gestellt worden. Nach wie vor klaffe zwischen den Subventionsbeträgen und den Fixkosten der Oper eine Lücke von rund 14 Millionen Franken.

SRI und Agenturen

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