Wichtige Sportereignisse bleiben frei empfangbar
Für wichtige Sport-Ereignisse soll das schweizerische TV-Publikum nicht extra zahlen müssen. Am Montag (21.08.) wurde eine Liste mit Events verabschiedet, die in der Schweiz frei empfangbar bleiben und nicht nur im Pay-TV angeboten werden sollen.
Die einzelnen Ereignissen, es handelt sich praktisch ausnahmslos um Sportanlässe, dürfen in der Schweiz nicht nur im Pay-TV angeboten werden, sondern müssen einem wesentlichen Teil der Allgemeinheit frei zugänglich sein, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Montag mitteilte. Da der Bundesrat die Bestimmungen zum Schutz des TV-Publikums schon im vergangenen Sommer in Kraft gesetzt habe, gelte die Regelung für alle (Sport-) Ereignisse, deren Übertragungsrechte nach dem 1. August 1999 erworben worden sind. Die Liste entspricht laut UVEK in etwa denjenigen anderer Länder in der EU.
Der Wettbewerbsdruck im Fernsehen veranlasse kommerzielle TV-Veranstalter, insbesondere Pay-TV-Veranstalter, je länger desto mehr die Übertragungsrechte für «massenattraktive» Ereignisse exklusiv zu erwerben. Für das Publikum bestehe dadurch die Gefahr, dass die wichtigsten Sport- und Kulturveranstaltungen nicht mehr über ein frei zugängliches Fernsehprogramm empfangen werden könnten.
Aus diesen Überlegungen hatten bereits der Europarat und die EU entsprechende Schutzbestimmungen beschlossen und ihre Vertragsstaaten aufgerufen, jene Ereignisse zu melden, denen sie eine erhebliche gesellschaftliche Bedeutung zumessen. Ziel ist es, auf europäischer Ebene eine einheitliche Liste zu erstellen, um Umgehungen zu verhindern.
Als Mitglied des Europarates ist laut UVEK auch die Schweiz in dieses Regelungswerk eingebunden. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) führte unterdessen bei rund 70 Medien- und Sportverbänden sowie bei TV- und Ereignisveranstaltern eine Anhörung zu einem Listenentwurf durch. Dieser wurde anschliessend – vor allem mit dem Vorschlag des Schweizerischen Olympischen Verhandes – ergänzt.
Schwing- und Älplerfest bleibt Schweizer Programm
Die vom UVEK nun genehmigte Liste sowie die konsolidierte Liste des Europarates werden für alle TV-Veranstalter der entsprechenden Mitgliedsländer verbindlich. So müssen beispielsweise auch deutsche TV-Veranstalter respektieren, dass schweizerische Ereignisse wie zum Beispiel das Play-off-Finale der Schweizer Eishockey-Meisterschaft oder das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest frei empfangbar sein müssen.
Weiter figurieren auf der Liste die Olympischen Sommer- und Winterspiele, alle Qualifikationsspiele der Schweizer Nationalmannschaft für die Fussball-WM und die Fussball-EM sowie alle Halbfinal- und Finalspiele der Fussball-WM- und -EM, Finalspiele der Champions-League und des UEFA-Cups bei schweizerischer Beteiligung sowie der Final des schweizerischen Fussball-Cups. Zugänglich bleiben zudem die Ski-Weltcuprennen in der Schweiz sowie die Alpinen Ski-Weltmeisterschaften, die Tour de Suisse, das Leichtathletik-Meeting in Zürich, die Athletissima Lausanne sowie WM- und EM-Austragungen in der Leichtathletik.
Das Tennis beschränkt sich im Davis Cup auf die Halbfinal- und Finalspiele bei schweizerischer Beteiligung und im Fed Cup auf das Finalturnier bei schweizerischer Beteiligung.
swissinfo und Agenturen
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