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Kurdenpartei als politischer Arm der Rebellenorganisation PKK

(Keystone-SDA) Ankara – Das türkische Verfassungsgericht hat die im Parlament vertretene Kurdenpartei für eine Demokratische Gesellschaft (DTP) verboten. Das Urteil wurde vom Gerichtspräsident Hasim Kilic in Ankara verkündet.
Den Richtern lag ein Verbotsantrag der Generalstaatsanwaltschaft vor, nach deren Ansicht die grösste Kurdenpartei als politischer Arm der bereits seit langem verbotenen Rebellenorganisation PKK fungiert.
Die DTP ist seit 2007 mit 21 Abgeordneten im Parlament von Ankara vertreten und bildet dort die erste kurdische Fraktion der türkischen Geschichte. Sie macht sich für eine Lösung des Kurdenkonfliktes stark.
Trotz häufiger Aufforderungen durch andere Parteien und EU-Vertreter hat sich die Partei aber nie eindeutig von der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) distanziert.
Zuletzt forderte die DTP eine Einbindung des inhaftierten PKK-Chefs Abdullah Öcalan in eine Regierungsinitiative zur friedlichen Beilegung des Kurdenkonflikts.
In der Vergangenheit waren bereits mehrere Kurdenparteien in der Türkei aufgelöst worden, ebenfalls wegen ihrer angeblichen Nähe zur PKK.
Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hatte die DTP wegen ihrer Haltung zu seiner neuen Kurdeninitiative kritisiert, zugleich aber betont, er sei gegen Parteiverbote. Erdogans eigene Partei, die religiös-konservative AKP, war im vergangenen Jahr einem Verbot durch das Verfassungsgericht nur knapp entgangen.

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