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Ladendiebin setzt in Wil SG Pfefferspray gegen Verkäuferin ein

Keystone-SDA

Eine Ladendiebin hat in einem Kleidergeschäft in Wil SG einen Pfefferspray gegen eine Verkäuferin eingesetzt. Die mehrfach vorbestrafte Eritreerin muss mit einem Landesverweis rechnen, sollte sie weiterhin straffällig werden.

(Keystone-SDA) Die damals 27-jährige Frau steckte sich in der Umkleidekabine eines Modegeschäfts an der Oberen Bahnhofstrasse drei Damenhosen in die Handtasche. Als sie das Geschäft ohne zu bezahlen verlassen wollte, schöpften Verkäuferinnen Verdacht. Dies geht aus einem Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft hervor. Der Vorfall ereignete sich im Herbst 2025.

Eine Mitarbeiterin hielt die Frau am Ladenausgang an. Dort weigerte sich diese, ihre Tasche kontrollieren zu lassen. Als die Verkäuferin mit ihrem Handy die Polizei kontaktieren wollte, zog die Ladendiebin einen Pfefferspray aus ihrer Tasche und sprühte diesen der Frau ins Gesicht.

Weil die Türen bereits geschlossen waren, folgte die Beschuldigte der Verkäuferin zur Kasse. Dort forderte sie diese laut Staatsanwaltschaft unter Androhung des Pfeffersprays auf, die Türen zu öffnen, um vor dem Eintreffen der Polizei das Geschäft verlassen zu können.

Aus Angst, erneut mit Pfefferspray besprüht zu werden, öffnete die Verkäuferin den Ladenausgang. Daraufhin floh die Ladendiebin aus dem Geschäft, konnte aber später ermittelt werden.

Staatsanwaltschaft warnt vor Landesverweisung

Die Staatsanwaltschaft bestrafte die Frau wegen Nötigung und Hausfriedensbruch zu einer unbedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Franken. Wegen Hausfriedensbruchs musste sie sich verantworten, weil sie das Geschäft eines Detailhändlers betrat, obwohl gegen sie für sämtliche Filialen des Grossverteilers ein Hausverbot gilt.

Die Eritreerin hat ein langes Vorstrafenregister. Schon mehrfach wurde sie wegen Hausfriedensbruch, Beschimpfung, Tätlichkeiten, Diebstahl und Sachbeschädigung verurteilt. Aufgrund der Vorstrafen sei die Geldstrafe unbedingt auszusprechen, hält die Staatsanwaltschaft weiter fest. Der Entscheid ist rechtskräftig.

In ihrem Strafbefehl wies die Staatsanwaltschaft die Frau ausdrücklich darauf hin, dass bei weiteren Straftaten eine Freiheitsstrafe und ein Landesverweis ernsthaft zu prüfen seien. «Vorliegend kann gerade noch davon ausgegangen werden, dass die erneute Geldstrafe die Beschuldigte von der Begehung weiterer Delikte abzuhalten vermag», heisst es im Strafbefehl weiter.

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