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Abschied des Beamten

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Ab 2002 gibt es keine Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte mehr. Zusammen mit rund 120 weiteren Erlassen tritt das neue Personalrecht am 1. Januar in Kraft.

Das Beamtengesetz von 1927 hat damit ausgedient. Ende 2001waren noch rund 20’000 der 45’000 Bundesangestellten gewählte Beamtinnen und Beamte. Auch sie sind künftig in einem kündbaren Arbeitsverhältnis angestellt.

Allerdings bleibt der Kündigungsschutz beim Bund erheblich besser als in der Privatwirtschaft. Die Löhne enthalten neu auch eine Leistungskomponente und bemessen sich nicht mehr nur nach Dienstjahren und Besoldungs-Klassen.

Bekämpfung der Kriminalität

Auf Jahresbeginn erhält der Bund mit einer Revision des Strafgesetzbuches neue Kompetenzen. Für komplexe interkantonale und internationale Ermittlungen im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, Geldwäscherei und Korruption sind nicht mehr die Kantone zuständig. Der Bund wird zur Bewältigung der neuen Aufgabe bis 2004 insgesamt 425 zusätzliche Arbeitskräfte einstellen.

Die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs untersteht ab dem 1. Januar neuen vereinheitlichten Regeln. Eine Überwachung darf künftig nur noch bei schweren Delikten und dringendem Verdacht erfolgen.

Die Delikte sind auf einer abschliessenden Liste aufgeführt. Die präventive Überwachung ist ausgeschlossen. Auf die Registrierpflicht für Handy-Besitzer mit Prepaid-Karten wurde aus Rücksicht auf die Telefongesellschaften vorerst verzichtet.

Günstigere Medikamente und Dopingkontrolle

Ab dem 1. Januar bürgt das Heilmittelinstitut Swissmedic mit rund 240 Angestellten statt der Interkantonalen Kontrollstelle (IKS) für die Medikamenten-Sicherheit.

Als öffentlich-rechtliche Institution ist Swissmedic zuständig für die Zulassung und Marktüberwachung von Medikamenten und medizinischen Produkten wie auch für Bewilligung und Kontrolle der entsprechenden Betriebe.

Das neue Heilmittelgesetz lässt Parallelimporte zu: Medikamente ohne Patentschutz dürfen aus jenem Land eingeführt werden, in dem sie am günstigsten sind.

Für die Dopingkontrollen im Sport wird die Swiss Olympic Association zuständig, die jedes Jahr einen Testplan aufstellt und auf die einzelnen Sportarten aufteilt.

Flaschengebühr und Stromverbrauch

Konsumentinnen und Konsumenten sind von einer ganzen Reihe von neuen Erlassen betroffen. Getränkeflaschen aus Glas werden je nach Grösse mit 2, 4 oder 6 Rappen belastet. Die rund 20 Mio. Franken Einnahmen aus dieser vorgezogenen Entsorgungsgebühr wird die Kosten der Gemeinden für die Altglassammlung halbieren.

Der Energieverbrauch von Haushaltgeräten muss künftig wie in der EU deklariert werden. Wer einen Kühl- oder Gefrierschrank, eine Waschmaschine, einen Tumbler, einen Geschirrspüler oder Haushaltlampen kauft, kann sich für das Gerät mit den günstigsten Stromkosten entscheiden.

swissinfo und Agenturen

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