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Adoptivkinder: Recht auf Information

Adoptivkinder haben ab dem 18. Altersjahr das Recht auf Auskunft über ihre leiblichen Eltern. Der Ständerat folgte dem Nationalrat und nahm bei der Umsetzung des Haager Übereinkommens zum Schutz der Kinder diese Bestimmung ins Zivilgesetzbuch auf.

Die Intimsphäre leiblicher Eltern von Adoptivkindern will der Ständerat dabei aber nicht antasten. Falls die leiblichen Eltern einen Kontakt nicht wünschten, seien die Kinder auf die Persönlichkeitsrechte der leiblichen Eltern aufmerksam zu machen. Eine knappe Kommissions-Mehrheit forderte vergeblich, diesen Zusatz zu streichen.

Der Rat lehnte es hingegen ab, die Kompetenz für internationale Adoptionen dem Bund zu übertragen, wie vom Nationalrat gefordert. Die kantonalen Fachstellen stünden den Betroffenen näher und seien entsprechend gut über die verschiedenen Adoptionsvermittler informiert, wurde argumentiert.

Jährlich werden in der Schweiz 500 bis 750 Kinder vor allem aus Asien und Südamerika adoptiert. Um den Schutz der Kinder zu verbessern und Missbräuche wirksamer bekämpfen zu können, hatte der Bundesrat 1999 den Beitritt der Schweiz zum Haager Adoptionsübereinkommen und die Schaffung eines Bundesgesetzes dazu beantragt.

swissinfo und Agenturen

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