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Annullierung der Exportrisikogarantie für türkisches Staudammprojekt verlangt

Die Entwicklungsorganisation "Erklärung von Bern" verlangt eine Annullierung der Exportrisikogarantie für das Ilisu- Staudammprojekt in der Türkei. Die provisorisch gewährte Garantie im Umfang von 470 Mio. Franken verstosse gegen das Völkerrecht.

Die «Erklärung von Bern» (EvB) stützt sich in ihrer Beurteilung laut einer Mitteilung vom Sonntag (13.08.) auf ein Gutachten der Freiburger Professorin Astrid Epiney.

Demnach verstösst die Türkei mit dem Bau des Staudamms nicht nur gegen das Gebot der angemessenen Nutzung gemeinsamer natürlicher Ressourcen, sondern auch gegen das Verbot erheblicher grenzüberschreitender Umweltbeeinträchtigungen und gegen das Gebot der Information und Konsultation.

Sollte die Schweiz aufgrund dieser Sachlage die Exportrisikogarantie dennoch definitiv gewähren, würde sie Beihilfe zu diesen Verstössen des türkischen Staates leisten und damit ihrerseits das Völkerrecht missachten, heisst es in der Mitteilung.

Beim geplanten Ilisu-Kraftwerk am Tigris, rund 60 Kilometer von der Grenze zu Syrien und Irak entfernt, handelt es sich um das bisher grösste Staudammprojekt der Türkei. Es soll von einem internationalen Konsortium unter Federführung von Sulzer Hydro erstellt werden und hätte laut EvB die Umsiedlung von rund 20’000 Menschen im kurdischenSüdostanatolien zur Folge.

Im November 1998 hatte der Bundesrat grundsätzlich beschlossen, dem Projekt eine staatliche Exportrisikogarantie von 470 Mio. Franken zu gewähren. Dieser Entscheid muss allerdings noch bestätigt werden.

Laut EvB wurden die Bundesräte Deiss und Couchepin sowie die Direktion für Völkerrecht des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) inzwischen aufgefordert, von einer definitiven Gewährung der Garantie abzusehen.

Als kleines Land, so argumentiert die Entwicklungsorganisation, sei die Schweiz an der strikten Einhaltung und Stärkung des Völkerrechts interessiert und könne es sich deshalb nicht leisten, aufgrund von kurzfristigen Exportinteressen nun ihrerseits das Völkerrecht zu verletzten.

EDA weist Vorwürfe zurück

In einem Interview der «SonntagsZeitung» sagte der Völkerrechtsexperte im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Roberto Balzaretti, die Bundesbehörden bestritten den Vorwurf der Beihilfe zur Völkerrechtsverletzung ganz entschieden.

Das eigene Gutachten des EDA sei geltendes Völkerrecht. Die Beihilfe gebe es im heutigen Völkerrecht nicht. Balzaretti sprach aber von einem sehr guten Dokument einer renommierten Professorin. Der definitive Entscheid über die ERG sei eine Sache der politischen Entscheidträger.

In England, Deutschland sowie in den USA und in weiteren Ländern ist die Gewährung von staatlichen Garantien an das Projekt ebenfalls noch hängig.

swissinfo und Agenturen

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