Aufgehoben ist nicht aufgeschoben
Der Entscheid über die künftige Zinsbesteuerung in der EU verzögert sich. Mit der Schweiz will man nachverhandeln.
Dänemark schlägt vor, dass die Schweiz noch einmal definiert, unter welchen Umständen sie Informationen über EU-Konten weiter geben will.
Die EU und die Schweiz streiten bereits seit fünf Jahren über die Besteuerung von Zinserträgen. EU-intern wurden im Juni 2000 (Gipfel im portugiesischen Feira) vereinbart, dass es ab 2010 länderübergreifend über ausbezahlte Zinserträge Pflichtmitteilungen an die Finanzämter in der Heimat der Anleger geben soll.
Bankgeheimnis steht auf dem Spiel
Mehrere Staaten (Österreich, Luxemburg und Belgien) wollen diese Regelung nur akzeptieren, wenn auch das Nicht-EU-Mitglied Schweiz dieser Lösung zustimmt. Die Länder argumentieren, dass die Schweiz sonst Gelder aus der EU anziehe und so zum Steuerschlupfloch werde.
Die Schweiz allerdings will nichts wissen von «Pflichtmeldung». Das würde ihr Bankgeheimnis aufweichen oder gar abschaffen. Und dieses Bankgeheimnis ist laut dem Schweizer Finanzminister Kaspar Villiger «nicht verhandelbar».
Verrechnungssteuer für die EU
Die Schweiz bietet demgegenüber der EU eine Zahlstellensteuer auf die Zinserträge der EU-Konten in der Schweiz an. Ähnlich wie die Verrechnungssteuer für Schweizer Konteninhaber. Dabei werden 35% der Zinserträge als vorläufige Steuer erhoben. Diese wird vom Finanzamt zurückerstattet, wenn die Zinsen auf der Steuererklärung als Einkommen angegeben werden.
Analog der Verrechnungssteuer bot die Schweiz der EU an, bei ausländischen Konten auch 35% Quellensteuer auf den Zinsen zu erheben und 75% (oder mehr) davon an die jeweiligen EU-Länder weiter zu leiten.
Was aber – gemäss Bankgeheimnis – tabu bleibt, ist der Name des Konteninhabers. Der wird nicht, wie die EU das möchte, bekannt gegeben. Die Quellensteuer würde also anonym erhoben.
Hilfe bei Steuerbetrug
Die Schweiz bietet der EU zudem an, eine freiwillige Meldepflicht zu akzeptieren. Im Klartext würde das heissen, der Konteninhaber kann wählen, ob seinem Heimatland Meldung erstattet werden darf oder nicht.
Weiter ist die Schweiz bereit, in bilateralen Verhandlungen mit der EU über Amtshilfe in Fällen von «Steuerbetrug und dergleichen» («tax fraud and the like») einzutreten. Steuerbetrug (tax fraud) ist in der Schweiz strafbar, nicht aber Steuer-Hinterziehung (tax evasion).
Dabei beharrt die EU auf dem Ausdruck ‚tax fraud and the like‘, wie er im Doppelbesteuerungs-Abkommen der Schweiz mit den USA zu lesen ist. Die Schweiz legt diesen Ausdruck, inklusive das «and the like» als Steuerbetrug, nicht aber als Hinterziehung aus.
Keine Hilfe bei Steuer-Hinterziehung
Wörtlich heisst das gemäss dem Kommunikations-Delegierten des Eidgenössischen Finanzdepartments, Daniel Eckmann: «Mit der Formel «tax fraud and the like» weitet die Schweiz das Angebot im Rahmen des Schweizer Rechtsverständnisses auf ausländische Fälle mit demselben Unrechtsgehalt wie der Steuerbetrug aus, verwässert aber das Bankgeheimnis nicht und wahrt das Prinzip der doppelten Strafbarkeit der Substanz.»
Und dann kommt Eckmanns Satz, um den es wohl auch bei den Nachverhandlungen mit der EU geht, und warum die Formel in EU-Kommissionskreisen als ungenügend bezeichnet wird: «Darunter fällt die Steuerhinterziehung eindeutig nicht» (englisch «tax evasion»).
Wenig Verhandlungsspielraum
Das genaue Datum der Nachverhandlungen mit der Schweiz stehe noch nicht fest, sagte am Dienstag ein Sprecher des dänischen EU-Vorsitzes. Dänemark habe einen Kompromiss vorgelegt, wonach die Schweiz noch näher definieren müsste, unter welchen Umständen sie Informationen über Sparerträge von EU-Bürgern in der Schweiz weiter geben will. Der Ausdruck «tax fraud and the like» wird also noch zu reden geben.
Die Schweizerische Bankvereinigung (SBVg) versteht in einer ersten Reaktion nicht, weshalb die EU das Schweizer Angebot nicht annimmt. Die Schweiz, so die Bankiervereinigung, mache «ein grosszügiges Angebot». Der Sprecher der SPVg, Thomas Sutter: «Es bleibt praktisch kein Verhandlungsspielraum mehr».
Gespräche für Donnerstag geplant
Neue Gespräche zwischen der EU und der Schweiz sollen am Donnerstag in Zürich stattfinden. Am Treffen nehmen Bundesrat Villiger, EU-Kommissar Bolkestein und der dänische Finanzminister Pedersen teil, wie es am Mittwoch bei der EU-Kommission hiess.
Am Treffen in Zürich wollen der dänische EU-Vorsitz und die EU-Kommission zuvor klären, wie weit die Schweiz gemäss ihrem bisherigen Verhandlungsangebot zur Amtshilfe bei «Steuerbetrug und dergleichen» zu gehen bereit sei. Danach wollen die Minister voraussichtlich kommende Woche wieder über das Dossier beraten.
Die Schweiz sei bereit, im Rahmen ihrer bisherigen Offerte und der Schweizer Rechtsordnung weitere lösungsorientierte Gespräche zu führen, sagte Daniel Eckmann, Delegierter für Kommunikation des Eidgenössischen Finanzdepartements, am Dienstag.
Die Schweiz wolle nun das Anliegen der EU vertieft analysieren und in ihrer Lagebeurteilung neben dem Zinsbesteuerungs-Dossier auch die anderen pendenten Dossiers der bilateralen Verhandlungen berücksichtigen.
Laut Eckmann beweist das grundsätzliche Interesse der EU am Schweizer Vorschlag eines Steuerrückbehalts, dass die Offerte zielgerichtet ist. Er betonte, dass die Schweiz mit diesem Vorschlag die von der EU in Feira verlangte Gleichwertigkeit übertreffe.
swissinfo, Urs Maurer
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