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Beschwerderecht bei Nicht-Einbürgerung

Wer soll den Schweizer Pass erhalten? Die Wahl vor der Abstimmung. In Prospekten werden die GesuchsstellerInnen vorgestellt. Keystone Archive

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Clinch: Einbürgerungs-Entscheide sollen auf Willkür oder Diskriminierung geprüft werden können.

Wenn Menschen aus dem Balkan die Einbürgerung verweigert wird, kann dies ein willkürlicher Entscheid sein. Doch sie können eine Verletzung des Willkürverbots nicht geltend machen. Gegen Einbürgerungs-Entscheide gibt es bis heute kein Beschwerderecht.

Laut der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates kann das Beschwerderecht nicht auf die laufende Revision des Bürgerrechts-Gesetzes, das heisst weitere 4 bis 5 Jahre warten. Deshalb schlägt sie vor, dieses jetzt einzuführen, und zwar in einer Minimallösung. Diese tangiert weder die Bundesverfassung noch die Hoheit der Kantone.

Kein Recht auf Einbürgerung

Vertreter der Schweizerischen Volkspartei (SVP) wehrten sich gegen ein solches Beschwerderecht, weil es durch die Hintertür ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung schaffe. Zudem brauche das Volk keine Bevormundung durch Gerichte. Ein gespaltener Freisinn und die SVP vermochten das Beschwerderecht nicht zu bodigen. Die SVP will es nun mit einem Referendum bekämpfen.

Unterstützt durch den Bundesrat monierten die Grünen, Sozialdemokraten und die Christlich-demokratische Volkspartei, Volksentscheide müssten der Verfassung entsprechen und dürften nicht willkürlich sein. Ausserdem würden die Frauen im Kanton Appenzell Innerrhoden wohl noch heute auf ihr Stimmrecht warten, hätte das Bundesgericht ihnen nicht ihr verfassungsmässiges Recht erteilt.

Überraschend klar hat nun die Kammer der Volksvertreter diesen Punkt der laufenden Bürgerrechts-Gesetz-Revision vorweg genommen und ein minimales Beschwerderecht gutgeheissen.

Mit dem Entscheid vom Mittwoch hat die Revision des Bürgerrechts-Gesetzes die erste Hürde genommen. Die Debatte galt als Testlauf und gab gleichzeitig einen Vorgeschmack auf die Diskussion der restlichen Punkte, die voraussichtlich im Sommer in den Eidgenössischen Räten beraten werden (siehe Link).

Pikierter Souverän?

Wird das Beschwerderecht auch von den Kantonsvertretern im Ständerat gutgeheissen, müssen die Kantone einen Rechtsmittelweg einrichten. Gegen Entscheide von kantonalen Instanzen kann eine staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht gemacht werden. Die Instanzen sind jedoch nur befugt, die Entscheide zu kassieren.

Das heisst, das Bundesgericht kann nicht anstelle der zuständigen Instanz eine Einbürgerung verfügen. Es kann einzig einen grundrechtswidrigen Entscheid aufheben und damit eine Neubeurteilung veranlassen. Über die Folgen schrieb der Staatsrechtler Walter Haller in der NZZ: «Trotzreaktionen des gekränkten ‚Souveräns‘ sind voraussehbar.»

Willkür und Demokratie sind nicht vereinbar

Die Direkte Demokratie, der föderalistische Aufbau und die Respektierung der Menschenrechte sind tragende Säulen der Schweizerischen Bundesverfassung. Diese stehen zeitweilig miteinander im Clinch. Es gelte, so Haller, Interessen genau abzuwägen.

Bei der Einbürgerungsfrage geht es denn auch um genau dieses Spannungsverhältnis zwischen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Freiheit des Volks-Entscheides – das zentrale Element der Direkten Demokratie – wird zugunsten der Rechtsstaatlichkeit beschränkt. So stellte Justizministerin Ruth Metzler klar: «Die Grundrechte sind denn auch die notwendigen Schranken der Demokratie.» Sie müssten auch bei Einbürgerungs-Entscheiden befolgt werden.

Rebecca Vermot

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