Cuomo kann ausgeliefert werden
Der mutmassliche Zigaretten-Schmuggler Gerardo Cuomo kann an Italien ausgeliefert werden. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen den Bewilligungs-Entscheid des Bundesamts für Justiz (BJ) abgewiesen. Zuerst muss aber Cuomo noch in der Schweiz vor Gericht erscheinen.
Das BJ hatte der Auslieferung Cuomos am 27. November 2000 grünesBundesgericht nun abgewiesen. Der Entscheid liegt erst im Dispositiv vor, die Begründung ist noch ausstehend.
Der Anwalt Cuomos, Mauro Mini, will zum Urteil des Bundesgerichts erst Stellung nehmen, wenn eine Urteilsbegründung vorliegt. Die Auslieferung scheine jetzt unausweichlich, sagte er.
Schweizer Verfahren Vorrang
Auch gemäss Folco Galli, Pressesprecher des BJ, könnte Cuomo nach dem Entscheid des Bundesgerichts nun ausgeliefert werden. Allerdings erst nach Aufhebung der im Tessin angeordneten Untersuchungshaft, wie Galli weiter betonte. Dies, weil das in der Schweiz gegen Cuomo laufende Verfahren grundsätzlich Vorrang habe.
Cuomo wird in Kürze vor dem Strafgericht in Lugano erscheinen müssen. Cuomo wird sich auf wegen Beihilfe zu passiver Bestechung sowie wiederholten Verstössen gegen das Bundesgesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern verantworten müssen.
Keine Auslieferung für Zigarettenschmuggel
Seine Auslieferung an Italien bewilligte das BJ nur für eine Strafverfolgung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation. Wegen Zigarettenschmuggels kann Cuomo von den italienischen Behörden nicht belangt werden, da dies hier ein Steuerdelikt ist, will heissen, es ist in der Schweiz nicht strafbar. Das Rechtshilfegesetz sieht dafür keine Auslieferung vor.
Cuomo soll, gemäss italienischen Behörden, ein führender Kopf einer kriminellen Organisation «camorristisch-mafiösen» Typs sein, die in Italien und Montenegro tätig ist und der Waffenhandel, Drogenhandel, Erpressung und Zigarettenschmuggel zur Last gelegt werden. Cuomo wird insbesondere verdächtigt, die Gewinne dieser Organisation in der Schweiz gewaschen zu haben. Zudem soll er mit anderen Personen einen regen Zigarettenschmuggel zu Lasten des italienischen Staates betrieben haben.
swissinfo und Agenturen
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch