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Fall Rey wird neu beurteilt

Werner K. Rey 1988: Da war für ihn die Welt noch in Ordnung. Keystone

Der gescheiterte Financier Werner K. Rey muss wegen Betrugs und nicht nur wegen Betrugsversuchs verurteilt werden. Dies geht aus einem Bundesgerichts-Urteil hervor.

Damit hat das höchste Gericht der Schweiz eine Beschwerde des Staatsanwalts teilweise gutgeheissen. Der ausserordentliche General-Prokurator des Kantons Bern, Beat Schnell, sprach von einem Erfolg für die Berner Staatsanwaltschaft vor Bundesgericht. Sowohl die staatsrechtliche Beschwerde als auch die Nichtigkeits-Beschwerde von Rey gegen das Urteil des Kassationshofs des Berner Obergerichts wurden abgewiesen.

Obergericht muss Fall neu beurteilen

Die Nichtigkeits-Beschwerde der Berner Staatsanwaltschaft wurde demgegenüber teilweise gutgeheissen und das Urteil des Kassationshofs vom 14. Juni 2000 aufgehoben. Dies hat zur Folge, dass das Berner Obergericht nun Rey wegen Betrugs und nicht bloss wegen versuchten Betrugs belangen muss. Rey riskiert entsprechend eine höhere Strafe.

«Indem Rey der Berner Kantonalbank eine unwahre Gewinn- und Verlustrechnung der Inspectorate vorlegte, hat er sich nicht nur des Betrugsversuchs, sondern des Betrugs schuldig gemacht», heisst es im Bundesgerichtsurteil. Der Kassationshof hatte in diesem Fall nur auf versuchten Betrug erkannt.

Betrug oder nur versuchter Betrug?

Die bernischen Untersuchungsbehörden hatten Rey gewerbsmässigen Betrug, Urkundenfälschung und Konkursdelikte zur Last gelegt. Die Schadenssumme wurde mit rund 280 Mio. Franken beziffert.

Der Pleitier Werner K. Rey war im Juni 2000 wegen versuchten Betrugs, Urkundenfälschung und betrügerischem Konkurs zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Angerechnet wurden ihm damals die Auslieferungs-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 1545 Tagen.

Rey enttäuscht

Werner K. Rey hat mit Enttäuschung und Unverständnis auf den Bundesgerichts-Entscheid reagiert. Obwohl der Aktienkurs der Inspectorate nie unter den Ausgabekurs gesunken und damit nachweislich kein Schaden entstanden sei, habe das Bundesgericht auf das Prozessrisiko hingewiesen und damit die Notwendigkeit einer Neubeurteilung begründet, hielt er in einem Telefongespräch mit der Nachrichtenagentur AP fest.

Anderseits seien alle übrigen Einwendungen der Staatsanwaltschaft abgewiesen worden. Rey wies darauf hin, dass immer noch eine Beschwerde von ihm im Revisionsverfahren beim Bundesgericht hängig ist. Er wolle das Urteil, von dem er aus den Medien erfahren habe, nun zunächst studieren und mit seinem Anwalt besprechen, bevor er über allfällige weitere Schritte wie den Gang nach Strassburg entscheide. Rey lebt derzeit in England.

swissinfo und Agenturen

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