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Gerangel um Verteilung der Holocaust-Gelder

1997 wurde die Liste der ausländischen Inhaber der nachrichtenlosen Konten in der Fernausgabe der NZZ publiziert. Keystone

Die Verteilung der Gelder aus dem Bankenvergleich um die nachrichtenlosen Vermögen wird voraussichtlich erst Ende des Sommers beginnen. Wie Burt Neuborne, Chefanwalt der Kläger, vor den Medien in New York erklärte, sind noch sechs Einsprachen hängig.

«Es ist höchst frustrierend, tausende Namen zu kennen, die Anrecht auf Gelder haben, eine ganze Maschine für die Verteilung aufgebaut zu haben und nun wegen amerikanischen Gerichten nicht in der Lage zu sein, diese Gelder auszuzahlen», sagte Neuborne, der bei der Aushandlung des Bankenvergleichs eine wichtige Rolle spielte.

Neuborne äusserte die Hoffnung, dass das Gericht alle sechs Einsprachen gemeinsam anhören und abweisen wird. Holocaust-Opfer hätten zwar das Recht, diesen Vergleich zu kritisieren und Einspruch zu erheben. «Wir aber glauben, dass wir das Bestmögliche geleistet haben – in dieser Sache kann man nicht allen Seiten gerecht werden», sagte Neuborne am Dienstag (17.04).

Keine Bereicherung von Anwälten

Rund 150 Anwälte waren in den USA in das Verfahren involviert. Die Anwälte würden sich aber nicht bereichern, hielt Neuborne fest. Das Anwaltshonorar sei für diese Fälle «das niedrigste in der Geschichte der USA – weit unter einem Prozent der Vergleichssumme». Zudem würden die Anwälte erst entlöhnt, wenn die Kläger ihr Geld bekommen.

Neuborne erläuterte an der Medienorientierung im Detail, wie der Bankenvergleich zwischen den beiden Schweizer Grossbanken, den Sammelklägern und den jüdischen Organisationen zustande kam und wie die Gelder nun verteilt werden sollen.

Mit der Verteilung der 1,25 Mrd. Dollar, welche die Schweizer Grossbanken UBS und CS bereitgestellt hatten, hatte der zuständige New Yorker Richter Edward Korman Ende letzten Jahres vier Organisationen betraut.

Schiedsgericht in Zürich

Über die Ansprüche auf nachrichtenlose Vermögen, für die bis zu 800 Mio. Dollar der Vergleichssumme reserviert wurden, entscheidet das in Zürich ansässige Schiedsgericht (Claims Resolution Tribunal, CRT). Überwacht wird dieser Verteilprozess von Paul Volcker, dessen Komitee nach nachrichtenlosen Vermögen auf Schweizer Banken gesucht hatte, sowie von dessen Berater Michael Bradfield.

Der Rest der Vergleichssumme wird unter die anderen Sammelkläger- Klassen verteilt – ehemalige Zwangsarbeiter, Flüchlinge und andere Nazi-Geschädigte. Zuständig für die Verteilung dieser Gelder sind die Organisationen «Claims Conference», «American Jewish Joint Distribution Committee» und die «International Organization for Migration».

Die Arbeit der Organisationen wird von Judah Gribetz überwacht. Dieser hatte bereits den Verteilplan zum Bankenvergleich ausgearbeitet.

100’000 Antragsformulare

Michael Bradfield vom Claims Resolution Tribunal zeigte in New York auf, wie viel Arbeit hinter dem Prozess einer fairen Verteilung steht. Fast 100’000 Antragsformulare seien bereits versandt worden.

Die Informationen und Formulare müssten jeweils in acht verschiedene Sprachen übersetzt werden. Mehr als 560’000 Interessierte würden automatisch weitere Informationen per Post zugesandt bekommen. Die Frist zur Einreichung der Antragsformulare läuft – je nach Klasse – im August oder September ab.

swissinfo und Agenturen

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