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Gesetz über nachrichtenlose Vermögen verzögert sich

Die jüngsten Bergier-Berichte bestätigen, dass ein entsprechendes Gesetz der Schweiz vieles erspart hätte. Die Banken haben mit neuen Richtlinien die Lehren gezogen - das Bundesgesetz fehlt weiterhin.

Auf dem Höhepunkt der Kontroverse über die Rolle der Schweiz in der Nazizeit hatte das Parlament im Jahre 1997 dem Bundesrat den Auftrag erteilt, ein Bundesgesetz über die Behandlung von nachrichtenlosen Vermögen auszuarbeiten.

Mit dem Abschluss des Grossbankenvergleichs in den USA im Sommer 1998 und dem nachlassenden Druck auf die Schweiz rückte der Erlass eines Gesetzes auf der Prioritätenliste des Bundes aber nach unten.

Der Vorentwurf wurde vom Bundesrat mit einjähriger Verspätung auf den ursprünglichen Plan im Sommer 2000 in die Vernehmlassung geschickt – praktisch gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der neuen Standesregeln der Banken über den Umgang mit nachrichtenlosen Vermögen.

Seit einem Jahr liegen die Vernehmlassungsantworten auf dem Tisch des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD). Von der damals für die zweite Jahreshälfte 2001 in Aussicht genommenen Botschaft des Bundesrats ans Parlament ist aber weit und breit nichts zu sehen.

Zwischen-Entscheid der Regierung in Monaten

Der Bundesrat hat das Resultat der Vernehmlassung noch nicht zur Kenntnis genommen. Das weitere Vorgehen ist nach Auskunft des Bundesamts für Justiz sogar offener denn je.

Denkbar sei, dass die Federführung des Geschäfts ins Eidgenössische Finanzdepartement wechsle, weil es um eine Frage des Finanzmarktaufsichts-Rechts gehe, heisst es nun im Departement der Justizministerin. Ein Zwischen-Entscheid des Bundesrats dürfte erst in den kommenden Monaten fallen.

Im Grundsatz Zustimmung, aber…

In der Vernehmlassung war die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung im Grundsatz unbestritten geblieben. Allerdings gingen die Meinungen über den Inhalt sowie dem Umfang der Selbstregulierung weit auseinander.

Wirtschaft und bürgerliche Parteien wandten sich vor allem gegen die im Vorentwurf vorgesehene Einrichtung einer zentralen Nachrichtenstelle beim Bund und die Publikation weiterer Namenslisten. Sie verwiesen auf die von der Bankiervereinigung beim Banken-Ombudsmann eingerichtete Meldestelle.

Für die SP war demgegenüber klar, dass die Meldestelle auf Grund der Erfahrungen in der Vergangenheit nicht den Banken überlassen werden kann. Auch der Geltungsbereich, die Fristen für den Heimfall von nachrichtenlosen Vermögen und für das Erlöschen der Ansprüche sowie der Verwendungszweck von heimgefallenen Geldern wurden kontrovers beurteilt.

swissinfo und Balz Bruppacher (ap)

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