Kloten: Abgekürzter Nordanflug zu unsicher
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lehnt den so genannten "gekröpften" Nordanflug auf den Flughafen Zürich Kloten ab. Der Bundesrat will die Gespräche mit Deutschland zu einer besseren Lösung im Fluglärmstreit weiterführen.
Den Ausschlag für das Nein des BAZL hätten Sicherheitsüberlegungen gegeben, erklärte Direktor Raymond Cron am Donnerstag in Bern. Beim angewinkelten (gekröpften) Nordanflug sei das Unfallrisiko gegenüber einer Instrumentenlandung deutlich höher.
Die Ablehnung des Gesuchs stiess bei der Flughafenbetreiberin Unique, beim Zürcher Regierungsrat und beim Verein Flugschneise Süd Nein auf Unverständnis und Enttäuschung. Erfreut reagierte der Kanton Aargau, über dessen Gebiet der Nordanflug grösstenteils geschieht.
Die Flughafen Zürich AG hatte Ende 2004 ein entsprechendes Gesuch gestellt, um die Anflüge über die südlichen Agglomerationsgebiete der Stadt Zürich zwischen 6 und 7 Uhr morgens zu ersetzen. Diese waren nötig geworden, weil Deutschland seinen Luftraum für Anflüge in die Schweiz für diesen Zeitraum gesperrt hat.
Trotzdem will der Bundesrat (Landesregierung) die Gespräche mit Deutschland zur Lösung des Lärmstreits weiterführen, wie das verantwortliche Departement am Donnerstag bekanntgab.
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