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Wie die Schweiz die Ukraine richtig sanktionieren wollte – und es dann doch nicht wirklich tat

Zwei Soldaten bewachen ein Gebäude, vor ihnen die Flaggen der Ukraine und der Schweiz
Besuch im Marienpalast, der zeremoniellen Residenz des ukrainischen Präsidenten. Keystone / Anthony Anex

Die Schweizer Neutralität wird im Ausland oft nicht verstanden. Aber auch im Inland hat man unterschiedliche Auffassungen darüber, wie der Umgang mit der angegriffenen Ukraine zeigt. Eine Analyse.

Die Gesetze eines Staates sagen viel über sein Selbstverständnis aus. Manchmal tun das auch Gesetze, die nicht zustande kommen.

Als im Februar 2022 die russische Grossinvasion in der Ukraine begann, verhängten die EU und die USA weitreichende Sanktionen gegenüber Organisationen und Personen in Russland, denen sich auch die Schweiz anschlossExterner Link.

Was oft untergeht, ist die Tatsache, dass die Schweiz auch gegenüber der Ukraine als Kriegspartei Sanktionen erlassen hat. Dies aufgrund des Schweizer NeutralitätsrechtsExterner Link, wonach Neutrale «keine militärische Unterstützung stellen» dürfen. Und zwar keiner Kriegspartei, unabhängig davon, wer der Aggressor ist.

Die Schweizer Regierung nutzte Notrecht, um die Ausfuhr von Gütern an die Ukraine zu unterbinden, die militärisch eingesetzt werden könnten. Da dieses Notrecht befristet ist, hätte nun nach vier Jahren ein Gesetz beschlossen werden müssen. Anders gesagt: Die Schweiz hätte ordentliche Sanktionen gegenüber der Ukraine erlassen müssen.

Nach einigem Hin und Her kommt das Gesetz nun nicht zustande. An der Situation ändert sich zwar weiterhin nichts, aber die Diskussion ist aufschlussreich. Sie erzählt einiges über die Neutralitätsdebatte innerhalb der Schweiz. Und über den aussenpolitischen Manövrierraum, den das Land wegen der Neutralität überhaupt hat.

Lesen Sie hier unseren Fokus über die Schweizer Neutralität:

Einzigartige Stellung der Schweiz

Beerdigt wurde das geplante Gesetz, weil die meisten Parteien und Wirtschaftsverbände sich dagegen sträubten. Aber an der Bewilligungspraxis ändert sich nichts, wie die Regierung schreibtExterner Link: «Die neutralitätsrechtlich relevanten Aus- und Durchfuhrverbote werden weiterhin über die bestehende Gesetzgebung im Bereich des Kriegsmaterials und der Güterkontrolle geregelt.»

In anderen Worten: Die Sanktionen bleiben. Aber man spart sich die Signalwirkung eines Spezialgesetzes, das im befreundeten Ausland sicherlich für Kopfschütteln gesorgt hätte. Nachbarstaaten warfen der Schweiz in den letzten Jahren immer wieder Opportunismus vor.

Der Historiker und grünliberale Politiker Marco Jorio kritisierte das «wohl weltweit einzige Anti-Ukraine-Gesetz» im Vorfeld stark: «Man stelle sich vor: Die Schweiz würde mit Verweis auf ein angebliches Neutralitätsrecht die angegriffene Ukraine durch ein eigenes Anti-Ukraine-Gesetz sanktionieren – das ist doch absurd.»

Aufgrund des sogenannten EmbargogesetzesExterner Link kann die Schweiz selbstständig entscheiden, ob und in welcher Form sie Sanktionen der UNO, der OSZE oder ihrer «wichtigsten Handelspartner» übernimmt (anders als Sanktionen vom UNO-Sicherheitsrat, die zwingend übernommen werden).

Das KriegsmaterialgesetzExterner Link regelt Herstellung und Transfer von Kriegsmaterial. Es sieht vor, dass Schweizer Kriegsmaterial nicht in Länder exportiert werden darf, die in einem internen oder internationalen Konflikt verwickelt sind.

Das GüterkontrollgesetzExterner Link regelt Fragen rund um «besondere militärische Güter». Davon sind auch Schutzwesten, Schutzhelme oder Tarnnetze betroffen – auch diese dürfen zurzeit nicht in die Ukraine exportiert werden.

Doch die Kritik an der Politik bleibt, auch wenn sie ohne Gesetzesgrundlage fortgeführt wird. Die sozialdemokratische Nationalrätin Franziska Roth sagt auf Anfrage: «Wer ganz neutral nicht zwischen dem Angreifer und dem Überfallenen unterscheidet, erklärt den moralischen Bankrott.» Sie freue sich zwar, dass das Gesetz nicht zustande gekommen ist. Aber die Regierung führe nun eine «Anti-Ukraine-Politik» fort und setze diese auf eine «halsbrecherische neue Rechtsgrundlage».

Auf der anderen Seite steht die nationalkonservative SVP, die als wählerstärkste Partei den Russland-Sanktionen kritisch gegenübersteht. Bereits 2022 schriebExterner Link sie, dass Sanktionen «die Glaubwürdigkeit der Neutralität» zerstören würden. Diese Position bekräftigte Nationalrat Jean-Luc Addor kürzlich in einem InterviewExterner Link mit der regierungsnahen russischen Zeitung Iswestija. SVP-Politiker liessen die Anfragen von Swissinfo zur Thematik unbeantwortet.

Im Vorfeld äusserte sich die bürgerlich-liberale FDP als einzige Partei positiv zur Gesetzesvorlage. Beide Parteien haben sich zum abgelehnten Gesetzesentwurf nicht positioniert.

Diese politischen Diskussionen innerhalb der Schweiz stehen in Kontrast zu den diplomatischen Bemühungen der Schweiz: So hat sie bereits mehrere internationale Konferenzen zum Krieg, sowie Gespräche zwischen den Parteien in Genf organisiert. Das Aussenministerium bekräftigt zudem immer wieder seine Bereitschaft, bei Verhandlungen zu vermitteln.

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Die Macht der Begrifflichkeiten

Im Zentrum dieser Debatte steht eine Eigenheit der schweizerischen Neutralität – nämlich die zentrale Stellung der Haager Konvention von 1907. Das von der Regierung angeführte Neutralitätsrecht basiert grösstenteils darauf – und leitet davon auch das Gleichbehandlungsgebot ab, das die Schweiz strikt handhabt.

Kritische Völkerrechtler:innen sagen, die UNO-Charta würde eben dieses Gleichbehandlungsgebot im Falle eines Angriffskriegs aushebeln. Völkerrechtlich darf sich die Ukraine gegen die russische Aggression wehren, denn diese ist ein klarer Verstoss gegen das Gewaltverbot, wie die UNO festgehalten hat. Hilfe für das Opfer sei somit mit der Neutralität vereinbar.

Die Schweizer Position ist in diesem Krieg von anderen europäischen Staaten immer wieder kritisiert worden. Etwa, als von der Schweiz gekauftes Kriegsmaterial nicht an die Ukraine weiterexportieren durfte.

Lesen Sie dazu unseren Artikel über diese Exporte:

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Der Schweizer Aussenminister Ignazio Cassis hat kürzlich mit einem Begriff für Diskussionen gesorgt: Die Schweiz solle sich in dieser unruhigen Welt «durchwursteln». Also einen pragmatischen Weg finden, die eigenen Interessen zu wahren. Auf die laute Kritik hin legteExterner Link er sogar nach: «Sich durchwursteln» sei kein Mangel, sondern «ein Prinzip kluger Politik».

Dass sich in der Schweiz davon viele getriggert fühlten, liegt wohl weniger an der genial-einfältigen Natur des Begriffs – sondern am Umstand, dass die Schweiz aussenpolitisch nun mal so funktioniert. Für die Progressiven zeigt sie zu wenig Haltung, für die Isolationisten geht sie schon zu weit.

Das spiegelt sich eben auch am Umgang mit der Ukraine. Der Balanceakt zeigt sich beispielsweise an den Begrifflichkeiten. Die Schweizer Regierung spricht gegenüber Russland von verhängten Sanktionen. Auf der anderen Seite geht es um «Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine».

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Russland beharrt auf dem Standpunkt, dass die Schweiz durch ihre Sanktionen ihre Neutralität aufgegeben habe. Obwohl die Schweiz rund 30 verschiedene SanktionsregimeExterner Link mitträgt, teilweise seit Jahrzehnten.

Und die Schweizer Bevölkerung? In einer Umfrage Anfang des Jahres sprachen sich 80% für die Neutralität aus – und eine Mehrheit von 56% war dafür, der Ukraine Waffen zu liefern. Ein Grossteil der Bevölkerung scheint also darin keinen Widerspruch zu sehen.

Die Diskussionen dürften weitergehen: Noch in diesem Jahr sollen die Schweizer Stimmberechtigten über die «Neutralitätsinitiative» abstimmen. Diese will unter anderem ein weitgehendes Verbot von Sanktionen in die Verfassung schreiben.

Lesen Sie hier mehr zur Neutralitätsinitiative:

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Editiert von Benjamin von Wyl

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