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Liste mit deutschen Firmennamen für Richter Korman

Das Schweizerische Bundesarchiv hat dem New Yorker Richter Edward Korman eine Liste mit 2 200 deutschen Firmennamen übergeben. Diese Unternehmen hatten während des Zweiten Weltkriegs Konten oder andere Vermögenswerte in der Schweiz.

Wie Bundesarchiv- Sprecher Guido Koller am Mittwoch (09.08.) gegenüber Schweizer Radio DRS sagte ist die Liste ist im Zusammenhang mit der Entschädigung von Zwangsarbeitern während der Nazi-Zeit von Bedeutung.

Anspruchsberechtigt sind nicht nur Zwangsarbeiter die bei Tochtergesellschaften von Schweizer Firmen in Deutschland beschäftigt waren, sondern auch Sklavenarbeiter von deutschen Firmen, die ihr Geld bei Schweizer Banken angelegt hatten.

Die bisher unveröffentlichte Liste basiert auf Akten der Schweizerischen Verrechnungsstelle und wurde vom Bundesarchiv extra für Richter Korman erstellt. Die Verrechnungsstelle musste 1945 im Auftrag des Bundesrates sämtliche deutschen Vermögenswerte in der Schweiz feststellen. Diese wurden bei Kriegsende blockiert.

Die Liste gibt unter anderem Auskunft über deutsche Unternehmen mit
Bankbeziehungen in die Schweiz, lässt aber keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Beschäftigung von Zwangsarbeitern zu, wie Koller sagte. Die Liste sei provisorisch und als Arbeitsinstrument gedacht.

Problematisch sei, dass die auf der Liste eingetragenen Firmen nicht unbedingt über Bankkonten in der Schweiz verfügten, wie Lukas Beglinger von der Abteilung Schweiz-Zweiter Weltkrieg im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auf Anfrage der Nachrichtenagentur AP sagte.

Es sei auch möglich, dass die Unternehmen andere Vermögenswerte wie Grundstücke in der Schweiz besassen. Eine Schwierigkeit stelle zudem die Feststellung der Besitzverhältnisse bei den Firmen dar.

Es sei gut möglich, dass auf der Liste Schweizer oder andere Unternehmen figurierten, die nur teilweise in deutschem Besitz waren. Deshalb orientierte das EDA laut Beglinger die Nachbarstaaten über die Existenz der Liste, denn es sei nicht klar, wie das New Yorker Gericht mit den übermittelten Daten verfahren
werde und ob allenfalls Angaben veröffentlicht würden.

Laut Beglinger waren die 2’200 Firmennamen noch vor der Genehmigung des Grossbankenvergleichs an Special Master Judah Gribetz in New York übermittelt, der von Korman beauftragt wurde, bis Anfang September einen Verteilplan für die 1,25 Milliarden Dollar auszuarbeiten.

Kurz nach der Vertragsunterzeichnung übermittelte das EDA zudem 4’000 Namen von während des Zweiten Weltkriegs abgewiesenen Flüchtlingen. Diese Namen wurden vom Bundesarchiv in Zusammenarbeit mit den Kantonen aufgestellt.

Die Liste umfasse alle noch existierenden Namen von abgewiesenen
Flüchtlingen, sagte Beglinger. Ein Teil der Archive sei vor Jahren
vernichtet worden. Zudem seien an der Grenze abgewiesene Flüchtlinge, die an oft gar nicht erfasst worden.

swissinfo und Agenturen

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