Minderheiten aus dem Kosovo können bleiben
Angehörige ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo dürfen vorläufig in der Schweiz bleiben. Diesen Entscheid gab das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) am Montag (02.04.) bekannt. Der Beschluss betrifft laut dem BFF rund 2'500 Personen.
Die grosse Mehrheit der Vertriebenen, die während der Kosovokrise in der Schweiz Zuflucht gesucht hatten, sind wieder in ihre Heimat zurückgekehrt. Die Rückkehr für Angehörige ethnischer Minderheiten gestaltet sich jedoch als schwierig. Bereits Mitte August 2000 hatte das BFF die Ausreisefrist für diese Personen bis Ende Mai 2001 verlängert.
Gefährdung nicht ausgeschlossen
Laut dem BFF sind Angehörige von Minderheiten im Kosovo (z.B. Serben, Roma, Ashkali, slawische Muslime) nach wie vor Übergriffen ausgesetzt. Nur in einzelnen Gebieten des Kosovo habe sich ihre Lage etwas verbessert.
Weil eine konkrete Gefährdung dieser Minderheiten nicht ausgeschlossen werden kann, hat das BFF entschieden, Personen dieser Gruppen nach individueller Prüfung vorläufig aufzunehmen. Ausgeschlossen von dieser Neuregelung sind Personen, die straffällig geworden sind oder in ein sicheres Gebiet zurückkehren können.
Aufnahme auf Zeit
Im kommenden Herbst wird die Situation der Minderheiten neu überprüft. Sollte sich ihre Lage vor Ort bis dann verbessert haben, wird die vorläufige Aufnahme aufgehoben.
Verschiedene Schweizer Flüchtlings-Hilfswerke hatten sich immer wieder gegen eine Rückschaffung der Minderheiten in den Kosovo gewehrt. Zudem ist umstritten, wie viele Kosovaren, die in der Schweiz um Asyl ersucht haben, einer Minderheit angehören.
swissinfo und Agenturen
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